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Firma im Konkurs scheitert erneut – und muss Gerichtskosten zahlen

Eine GmbH in Liquidation wollte ein früheres Urteil im Konkursverfahren anfechten. Die Richter traten auf das Gesuch nicht ein und auferlegten der Firma Kosten von 1500 Franken.

Publikationsdatum: 21. Juli 2026

Über eine GmbH wurde 2024 der Konkurs eröffnet. Seither zieht die Firma – vertreten durch ihre Geschäftsführerin – immer wieder vor Bundesgericht und versucht, die entsprechenden Urteile nachträglich anzufechten. Im März 2026 war das Bundesgericht auf eine Beschwerde der GmbH nicht eingetreten, weil diese offensichtlich unzulässig, ungenügend begründet und rechtsmissbräuchlich gewesen war. Gleichzeitig wurden der Firma und ihrer Geschäftsführerin gemeinsam Gerichtskosten von 1500 Franken auferlegt.

Im Mai 2026 beantragte die GmbH, dieses Urteil zu revidieren – also inhaltlich nochmals zu überprüfen. Eine solche Überprüfung ist nur in gesetzlich genau geregelten Ausnahmefällen möglich, etwa wenn wesentliche Vorbringen nicht behandelt worden sind. Die Firma berief sich auf einen solchen Grund und behauptete, wichtige Argumente seien übergangen worden. Zudem verlangte sie eine öffentliche Gerichtsverhandlung sowie Einsicht in weitere Unterlagen.

Das Bundesgericht wies diese Anträge ab. Es hielt fest, dass bei einem Urteil, das gar nicht erst auf eine Beschwerde eintritt, naturgemäss keine inhaltliche Prüfung der Argumente stattfindet – das sei kein Revisionsgrund. Die übrigen Rügen der Firma, etwa zur Verletzung des rechtlichen Gehörs oder zur Kritik am Konkursverfahren, seien ebenfalls keine zulässigen Revisionsgründe. Vielmehr gehe es der GmbH einzig darum, das Konkursverfahren weiter zu verzögern.

Das Gericht trat auf das Gesuch nicht ein, bezeichnete es als querulatorisch und rechtsmissbräuchlich und auferlegte der Firma und ihrer Geschäftsführerin erneut gemeinsam Gerichtskosten von 1500 Franken. Zudem kündigte es an, künftige Eingaben in dieser Sache ohne Antwort abzulegen.

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Urteilsnummer: 5F_18/2026

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