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Schwarzfahrer scheitert mit Klage – weil er Gebühr nicht zahlte

Ein Mann wurde wegen Schwarzfahrens verurteilt und wollte dagegen vorgehen. Weil er einen verlangten Kostenvorschuss nicht bezahlte, wurde sein Anliegen nicht behandelt.

Publikationsdatum: 21. Juli 2026

Ein Mann war vom Kantonsgericht Luzern wegen Fahrens ohne gültiges Ticket in einem öffentlichen Verkehrsmittel verurteilt worden. Mit diesem Urteil war er nicht einverstanden und wandte sich im Mai 2026 ans Bundesgericht, um dagegen vorzugehen.

Das Bundesgericht forderte ihn auf, bis zum 27. Mai 2026 einen Kostenvorschuss von 800 Franken zu bezahlen – eine übliche Voraussetzung, um ein Verfahren überhaupt einzuleiten. Der Mann hatte die entsprechende Aufforderung persönlich am Postschalter entgegengenommen, zahlte aber nicht. Daraufhin erhielt er eine letzte Frist bis zum 16. Juni 2026, verbunden mit der ausdrücklichen Warnung, dass sein Anliegen sonst nicht behandelt werde. Diese zweite Aufforderung holte er bei der Post gar nicht erst ab.

Da der Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht einging, trat das Bundesgericht auf den Fall nicht ein – das heisst, es prüfte die Beschwerde inhaltlich gar nicht erst. Das Gericht hielt fest, dass der Mann mit Post des Bundesgerichts rechnen musste und die nicht abgeholte Sendung dennoch als zugestellt gilt. Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass die Eingabe des Mannes ohnehin den inhaltlichen Mindestanforderungen an eine Begründung nicht genügt hätte.

Die Gerichtskosten von 500 Franken wurden dem Mann auferlegt. Der Fall zeigt, dass formale Anforderungen wie die rechtzeitige Zahlung eines Kostenvorschusses zwingend einzuhalten sind – andernfalls wird ein Anliegen vom Gericht nicht geprüft, unabhängig davon, ob es inhaltlich berechtigt wäre oder nicht.

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Urteilsnummer: 6B_313/2026

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