Symbolbild

Verurteilter Vergewaltiger bleibt für 10 Jahre hinter Gitter

Ein zu 10 Jahren Haft verurteilter Mann wollte sein Urteil anfechten. Seine Eingabe scheiterte, weil sie zu spät und ungenügend begründet war.

Publikationsdatum: 21. Juli 2026

Ein Gericht im Kanton Waadt hatte den Mann wegen einer Reihe schwerer Straftaten verurteilt: Vergewaltigung, Körperverletzung, Nötigung, Drohung, sexuelle Handlungen an einer widerstandsunfähigen Person sowie Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Zudem wurde ihm illegaler Aufenthalt in der Schweiz angelastet. Das Strafmass: 10 Jahre Freiheitsentzug. Zusätzlich ordnete das Gericht seine Ausweisung aus der Schweiz für 15 Jahre an und untersagte ihm für 10 Jahre jede berufliche oder organisierte Freizeittätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen. Das Waadtländer Kantonsgericht bestätigte dieses Urteil im November 2025 in allen Punkten.

Gegen diesen Entscheid gelangte der Verurteilte ans Bundesgericht. Seine erste Eingabe verfasste er auf Englisch – einer Sprache, die vor Bundesgericht nicht zugelassen ist. Er wurde darauf hingewiesen und aufgefordert, den Mangel rechtzeitig zu beheben. Die französische Übersetzung seiner Eingabe traf jedoch erst am 1. Juni 2026 ein – mehrere Tage nach Ablauf der gesetzlichen Frist am 26. Mai 2026. Allein aus diesem Grund war auf das Rechtsmittel nicht einzutreten.

Darüber hinaus genügte die Eingabe auch inhaltlich den Anforderungen nicht. Wer vor Bundesgericht ein Urteil anfechten will, muss klar darlegen, inwiefern der angefochtene Entscheid das Recht verletzt. Der Verurteilte beschränkte sich auf einer halben Seite darauf, eine Neubeurteilung der Beweise und Zeugenaussagen zu verlangen – ohne konkret aufzuzeigen, wo das Kantonsgericht einen Fehler gemacht haben soll. Auch stellte er keinen förmlichen Antrag. Zusätzlich beantragte er, einem Lügendetektortest unterzogen zu werden – ein Begehren, das das Bundesgericht ebenfalls ablehnte, da die dafür notwendigen aussergewöhnlichen Voraussetzungen offensichtlich nicht erfüllt waren.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe nicht ein und auferlegte dem Verurteilten Gerichtskosten von 500 Franken. Das Urteil mit 10 Jahren Haft und der Landesverweisung bleibt damit rechtskräftig.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_312/2026

Zurück zur Hauptseite