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Verurteilter Carrossier muss 4,5 Jahre ins Gefängnis

Ein Waadtländer Carrossier hatte von 2012 bis 2017 gemeinsam mit Komplizen rund 100 Versicherungsbetrugs­fälle begangen. Die obersten Richter bestätigen die Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren.

Publikationsdatum: 21. Juli 2026

Ein 1982 im Kosovo geborener Carrossier, der seit 1997 in der Schweiz lebt, hatte zusammen mit mehreren Mittätern über Jahre hinweg ein grossangelegtes Betrugssystem gegen Versicherungsgesellschaften aufgebaut. Von 2012 bis 2017 meldeten sie den Versicherungen erfundene oder absichtlich herbeigeführte Fahrzeugschäden und -diebstähle. Dazu deponierten sie gefälschte Strafanzeigen, stellten falsche Rechnungen aus und liessen sich Entschädigungen auf Konten ihrer Karosserien auszahlen – das Geld wurde anschliessend bar abgehoben. Der Schaden belief sich auf rund 700'000 Franken.

Das Waadtländer Kantonsgericht verurteilte den Carrossier wegen gewerbsmässigen Betrugs in 97 Fällen, Urkundenfälschung, Geldwäscherei und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Der Verurteilte akzeptierte die Fälle, die direkt mit seiner eigenen Karosserie zusammenhingen, bestritt aber seine Beteiligung an Taten, die über andere Betriebe abgewickelt worden waren. Das Kantonsgericht wies seine Berufung ab.

Vor dem höchsten Gericht machte der Carrossier unter anderem geltend, die Versicherungen hätten die Betrügereien bei minimaler Sorgfalt erkennen können – was das Merkmal der Arglist ausschliesse. Ausserdem rügte er, das Verfahren habe zu lange gedauert, und verlangte eine deutlich tiefere Strafe mit bedingtem Vollzug. Die Richter wiesen diese Argumente ab: Die Täter hätten gezielt Dritte als Fahrzeughalter eingesetzt, gefälschte Dokumente eingereicht und so ein aufwendiges Täuschungskonstrukt errichtet, das die Arglist klar erfülle. Zur Verfahrensdauer hielten die Richter fest, dass der Fall mit sieben Beschuldigten, neun Klägern und rund 120 Einzelfällen ausserordentlich komplex gewesen sei; von einer Verletzung des Beschleunigungsgebots könne keine Rede sein.

Auch die Strafzumessung bestätigten die Richter. Zulasten des Carrossiers werteten sie die hohe Zahl der Delikte, die lange Tatdauer, den erheblichen Schaden und die fehlende Einsicht: Trotz neun Jahren Verfahren und einer Untersuchungshaft habe er die meisten Taten bis zuletzt bestritten und die Schuld auf andere geschoben. Die Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren bleibt damit rechtskräftig.

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Urteilsnummer: 6B_335/2025

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