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Kläger scheitert, weil er Fristen und Belege ignorierte

Ein Mann wollte eine Strafuntersuchung erzwingen, verpasste aber wichtige Fristen. Er muss nun 500 Franken Gerichtskosten bezahlen.

Publikationsdatum: 21. Juli 2026

Ein Mann aus dem Kanton Basel-Landschaft wollte erreichen, dass die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung eröffnet. Nachdem die Staatsanwaltschaft dies abgelehnt hatte, zog er den Fall ans Kantonsgericht Basel-Landschaft weiter. Gleichzeitig beantragte er, dass ihm die Verfahrenskosten erlassen werden, weil er sich die Kosten angeblich nicht leisten könne.

Das Kantonsgericht stellte jedoch fest, dass sein Gesuch um Kostenbefreiung nicht korrekt eingereicht worden war. Es setzte ihm eine klare, nicht verlängerbare Frist bis zum 23. März 2026, um das Gesuch ordnungsgemäss nachzureichen und zudem eine Sicherheitsleistung von 1000 Franken zu hinterlegen. Das Gericht wies ihn ausdrücklich darauf hin, dass auf seine Eingabe nicht eingetreten werde, falls er die Frist nicht einhalte. Der Mann reagierte jedoch erst am 1. April 2026 – also nach Ablauf der Frist – und legte zudem keine Belege über seine finanzielle Lage vor. Das Kantonsgericht trat daraufhin auf seinen Fall nicht ein.

Dagegen gelangte der Mann ans Bundesgericht. Er argumentierte, die strikte Anwendung der formellen Anforderungen führe dazu, dass er seinen Fall gar nicht gerichtlich prüfen lassen könne. Mit dem eigentlichen Vorwurf des Kantonsgerichts – dass er das Gesuch zu spät und ohne Belege eingereicht hatte – setzte er sich jedoch in seiner Eingabe mit keinem Wort auseinander. Das Bundesgericht befand deshalb, seine Begründung genüge den Anforderungen nicht.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe nicht ein. Den Antrag auf Kostenbefreiung lehnte es ebenfalls ab, da die Eingabe von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg gehabt habe. Der Mann muss Gerichtskosten von 500 Franken bezahlen.

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Urteilsnummer: 7B_519/2026

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