Eine Frau hatte gegen den Pensionsfonds ihres Arbeitgebers geklagt. Das Waadtländer Kantonsgericht hatte ihre Klage im Dezember 2024 abgewiesen, woraufhin sie das Verfahren ans Bundesgericht weiterzog.
Auf Antrag beider Parteien wurde das Verfahren beim Bundesgericht zweimal unterbrochen – zuletzt bis Ende August 2026. Offenbar sollten in dieser Zeit aussergerichtliche Gespräche oder eine Einigung möglich gemacht werden.
Am 3. Juli 2026 teilte die Frau dem Bundesgericht schriftlich mit, dass sie ihre Klage zurückzieht. Das Gericht nahm diesen Rückzug zur Kenntnis und schloss das Verfahren ab. Da bis zu diesem Zeitpunkt bereits gewisse Verfahrensschritte durchgeführt worden waren, auferlegte das Gericht der Frau reduzierte Gerichtskosten von 300 Franken.