Ein wohlhabender Mann aus dem Kanton Neuenburg starb im November 2018 und hinterliess fünf Kinder aus drei Beziehungen. Noch kurz vor seinem Tod hatte er ein Testament sowie einen Erbvertrag aufgesetzt, in dem seine Witwe gegen eine Zahlung von zehn Millionen Franken auf ihre Erbrechte verzichtete. Gleichzeitig hielt der Verstorbene fest, er wünsche, dass seine Witwe den Kindern bei Bedarf Darlehen gewähre.
Im Januar 2019 wurden Darlehensverträge unterzeichnet, wonach die Witwe jedem der drei älteren Kinder ihres verstorbenen Mannes ein Darlehen von bis zu 1,8 Millionen Franken gewähren sollte – gedacht zur Deckung allfälliger Erbschaftssteuern. Die Witwe bestritt in der Folge, die Verträge je gesehen oder unterschrieben zu haben, und warf den Beteiligten Urkundenfälschung und versuchte Nötigung vor. Die Strafbehörden stellten die entsprechenden Verfahren jedoch ein.
Zivilrechtlich klagte die Witwe auf Feststellung, dass sie den drei Stiefkindern nichts schulde. Das Kantonsgericht Neuenburg wies ihre Klage ab und befand, die Darlehensverträge seien gültig – sie seien klar und einfach formuliert, ohne Mängel beim Vertragsabschluss und unabhängig vom angefochtenen Erbvertrag. Die Witwe zog den Fall ans Bundesgericht und machte unter anderem geltend, die Verträge seien simuliert, sie habe nie Geld ausgezahlt, und die Vorinstanz habe wichtige Beweise nicht berücksichtigt.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es hielt fest, die Witwe habe ihre Rügen grösstenteils nicht ausreichend begründet und sich weitgehend damit begnügt, ihre eigene Sichtweise zu wiederholen, ohne aufzuzeigen, inwiefern die Vorinstanz Recht verletzt habe. Die kantonalen Gerichte hätten die Verträge zu Recht als gültig beurteilt. Die Witwe muss die Gerichtskosten von 2000 Franken tragen.