Ein Mann sitzt seit Januar 2025 in der Schweiz in Untersuchungshaft. Die Berner Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seit mindestens 2017 Callcenter in Kiew mitgeleitet zu haben, über die Anlegerinnen und Anleger in der Schweiz und im Ausland systematisch betrogen worden sein sollen. Allein über eine der betrügerischen Plattformen soll ein Schaden von fast vier Millionen Franken entstanden sein. Zur Verschleierung soll der Beschuldigte zahlreiche Firmen gegründet, fiktive Verträge abgeschlossen und bei der Registrierung von Internetdomains mitgeholfen haben. Er war 2023 in Athen festgenommen und später in die Schweiz ausgeliefert worden.
Das Berner Obergericht hatte eine erneute Verlängerung der Untersuchungshaft um sechs Monate bis Oktober 2026 bestätigt. Dagegen wehrte sich der Beschuldigte und verlangte seine sofortige Freilassung, hilfsweise eine Verlängerung von höchstens drei Monaten. Das Bundesgericht wies seinen Antrag nun ab.
Die Richter stützten die Einschätzung der Vorinstanz in allen Punkten. Der dringende Tatverdacht wegen gewerbsmässigen Betrugs, Computerbetrugs und Geldwäscherei sei nach wie vor gegeben. Auch die Fluchtgefahr bestehe weiterhin: Der Beschuldigte hat keine familiären oder sozialen Bindungen in der Schweiz, verfügt über Verbindungen in mehrere Länder – darunter Israel, die Ukraine, Zypern und die Vereinigten Arabischen Emirate – und seine Kernfamilie lebt in Zypern. Im Falle einer Verurteilung droht ihm zudem eine empfindliche Freiheitsstrafe sowie eine Landesverweisung.
Die Verlängerung der Haft um sechs statt der üblichen drei Monate erachteten die Richter ebenfalls als gerechtfertigt. Das Verfahren umfasst 75 Bundesordner an Akten, zahlreiche Firmen und Geschädigte sind involviert, und die Anklageschrift ist noch nicht fertiggestellt. Angesichts der möglichen Gesamtstrafe sei die bisherige Haftdauer von dreieinhalb Jahren noch verhältnismässig.