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Frau muss Schulden an Waadtländer Brandversicherung zahlen

Eine Frau wollte sich gegen eine Schuldbetreibung der Waadtländer Gebäudeversicherung ECA wehren. Die Richter traten auf ihre Eingabe nicht ein.

Publikationsdatum: 17. Juli 2026

Die kantonale Waadtländer Gebäudeversicherung ECA hatte gegen eine Frau eine Betreibung eingeleitet – über einen Betrag von 35 Franken und 15 Rappen zuzüglich Zinsen. Der zuständige Friedensrichter im Bezirk Lausanne hatte im August 2025 entschieden, dass die Betreibung rechtmässig ist und die Frau den Betrag bezahlen muss. Die Frau wehrte sich dagegen.

Das Waadtländer Kantonsgericht erklärte ihre Beschwerde im April 2026 für unzulässig, weil sie die Begründung des Friedensrichters in ihrer Eingabe nicht konkret angefochten hatte. Sie hatte schlicht nicht erklärt, weshalb der Entscheid des Friedensrichters falsch sein soll – was aber zwingend erforderlich gewesen wäre.

Daraufhin gelangte die Frau ans Bundesgericht. Auch dort scheiterte sie: Sie setzte sich in ihrer Eingabe erneut nicht mit dem eigentlichen Grund auseinander, weshalb das Kantonsgericht auf ihre Beschwerde nicht eingetreten war. Stattdessen wiederholte sie lediglich ihre früheren Argumente zu einem angeblichen Rechtsverweigerungsvorwurf – ohne den entscheidenden Punkt zu adressieren.

Das Bundesgericht trat deshalb auf die Eingabe nicht ein. Zudem lehnte es das Gesuch der Frau um unentgeltliche Rechtspflege – also die Befreiung von Verfahrenskosten – ab, weil ihre Eingabe von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Die Frau muss die Gerichtskosten von 500 Franken selbst tragen.

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Urteilsnummer: 4D_95/2026

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