Salt Mobile SA erhielt im März 2020 eine Baubewilligung für eine Mobilfunkantenne in der Gemeinde Kesswil im Kanton Thurgau. Dieser Entscheid blieb unangefochten. Später wurde der Antennentyp ausgetauscht – von Nokia auf Huawei – was im sogenannten Bagatellverfahren, also einem vereinfachten Verfahren ohne öffentliche Einsprachenmöglichkeit, genehmigt wurde.
Eine Anwohnerin, die rund 740 Meter von der Anlage entfernt wohnt, störte sich daran. Sie verlangte ab 2023 zunächst eine nachträgliche ordentliche Baubewilligung für den Antennenwechsel und später ein vorläufiges Nutzungsverbot für die Anlage. Sowohl die Gemeinde Kesswil als auch das kantonale Baudepartement und schliesslich das Verwaltungsgericht Thurgau lehnten ihr Begehren ab.
Daraufhin wandte sich die Frau ans Bundesgericht. Dieses trat auf ihre Eingabe jedoch nicht ein – aus zwei Gründen: Erstens handelt es sich beim abgelehnten Nutzungsverbot um einen sogenannten Zwischenentscheid, also eine vorläufige Massnahme während eines noch laufenden Verfahrens. Für solche Entscheide gelten strenge Voraussetzungen. Das Gericht sah keinen nicht wiedergutzumachenden Nachteil für die Anwohnerin, zumal die neue Antenne keine relevante Zunahme der Strahlung bewirke und die Immissionen nach dem ungünstigsten anzunehmenden Szenario berechnet worden seien. Zweitens hätte die Frau konkret darlegen müssen, inwiefern ihre verfassungsmässigen Rechte – etwa das Recht auf rechtliches Gehör – durch das verweigerte Nutzungsverbot verletzt worden seien. Dies gelang ihr nicht: Ihre Eingabe kritisierte zwar ausführlich die Verletzung von Bundesgesetzen beim Antennenwechsel, zeigte aber nicht auf, wie das abgelehnte Nutzungsverbot ihre Grundrechte beeinträchtigte.
Die Frage, ob der Antennenwechsel ein ordentliches Baubewilligungsverfahren erfordert hätte, bleibt offen – sie ist Gegenstand eines noch hängigen Verfahrens. Die Anwohnerin muss nun Gerichtskosten von 1000 Franken tragen und Salt Mobile SA mit 2000 Franken entschädigen. Ihr Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen, da ihre Klage von Anfang an als aussichtslos galt.