Sunrise reichte 2021 ein Baugesuch für eine Mobilfunkanlage auf dem Flachdach eines Wohnhauses in Bern ein. Die Anlage soll neun Sendeantennen umfassen, darunter drei sogenannte adaptive Antennen, die nach dem neuen 5G-Standard betrieben werden. Die Stadt Bern erteilte die Baubewilligung im Juni 2022. Zwei Anwohnerinnen – eine Privatperson und eine Aktiengesellschaft mit Sitz im betroffenen Gebäude – wehrten sich dagegen durch alle kantonalen Instanzen, zuletzt vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern, das ihre Klage im Juli 2025 abwies.
Vor Bundesgericht machten die beiden Anwohnerinnen geltend, die adaptiven Antennen würden zeitweise unzulässig hohe Strahlungswerte erzeugen. Bei adaptiven Antennen darf die Sendeleistung mithilfe eines sogenannten Korrekturfaktors erhöht werden – allerdings nur kurzzeitig und im Durchschnitt über sechs Minuten gerechnet. Die Richter hielten fest, dass diese vorübergehenden Spitzen rechtlich keine Grenzwertüberschreitung darstellen. Adaptive Antennen strahlen insgesamt nicht stärker als herkömmliche Antennen, weil sie ihre maximale Leistung nie gleichzeitig in alle Richtungen abgeben.
Die Anwohnerinnen beanstandeten zudem, das eingereichte Standortdatenblatt – ein technisches Dokument mit Angaben zur Strahlung – sei unvollständig. Es fehle etwa die genaue Höhe des Korrekturfaktors und Angaben zu möglichen Strahlungsspitzen. Das Gericht wies auch diesen Einwand zurück: Alle relevanten Werte lassen sich aus den vorhandenen Angaben ableiten. Weitergehende Informationen, etwa Original-Antennendiagramme des Herstellers, müssen weder eingereicht noch herausgegeben werden. Auch der Vorwurf, die Strahlungsmessungen nach der Inbetriebnahme seien untauglich, überzeugte die Richter nicht – die anerkannten Messmethoden des Eidgenössischen Instituts für Metrologie gelten als geeignet.
Das Gericht wies die Klage vollumfänglich ab. Die Anwohnerinnen müssen die Gerichtskosten von 4000 Franken tragen und Sunrise eine Parteientschädigung von ebenfalls 4000 Franken bezahlen. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgelehnt, da die Klage von Anfang an wenig Aussicht auf Erfolg hatte.