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Anwohner dürfen 5G-Ausbau von Swisscom in Flüeli-Ranft nicht stoppen

Swisscom wollte in Flüeli-Ranft vier Antennen auf 5G-Technologie umrüsten. Anwohner klagten dagegen – ohne Erfolg.

Publikationsdatum: 17. Juli 2026

Swisscom beantragte 2021 beim Einwohnergemeinderat Sachseln im Kanton Obwalden die Bewilligung, an der Wolfisbergstrasse in Flüeli-Ranft vier bestehende Mobilfunkantennen durch sogenannte adaptive 5G-Antennen zu ersetzen. Die Anlage steht in der Landwirtschaftszone. Die zuständigen kantonalen Behörden erteilten die nötigen Bewilligungen. Mehrere Anwohner, die in der Nähe der Anlage wohnen, wehrten sich dagegen und zogen den Fall durch alle Instanzen – zuletzt bis vor das Bundesgericht.

Die Anwohner argumentierten unter anderem, die geplanten Antennen könnten mit den im Bewilligungsgesuch angegebenen Sendeleistungen gar nicht adaptiv betrieben werden. Ausserdem beanstandeten sie, dass die Strahlenbelastung an einem nahe gelegenen Wohngebäude falsch berechnet worden sei. Zudem stellten sie grundsätzlich in Frage, ob die gesetzlichen Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung dem Vorsorgeprinzip entsprechen, und zweifelten daran, ob Kontrollmessungen bei adaptiven Antennen überhaupt zuverlässig möglich seien.

Das Bundesgericht wies all diese Einwände ab. Es hielt fest, dass für die Berechnung der Grenzwerte die im Bewilligungsgesuch beantragte Sendeleistung massgebend ist – nicht die technisch maximal mögliche. Die Berechnung der Strahlenbelastung am beanstandeten Wohngebäude erachtete das Gericht gestützt auf eine Einschätzung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) als nachvollziehbar und korrekt. Zur Frage der Grenzwerte verwies das Gericht auf seine gefestigte Rechtsprechung: Die geltenden Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung seien rechtmässig. Das BAFU hatte zudem darauf hingewiesen, dass aktuelle Studien der Weltgesundheitsorganisation keine Belege für gesundheitsschädliche Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung ergeben hätten.

Die Anwohner müssen die Gerichtskosten von 4000 Franken gemeinsam tragen. Ihr Gesuch, die Kosten des Verfahrens vom Staat übernehmen zu lassen, wurde abgelehnt – das Gericht sah die Klage von Beginn an als aussichtslos an.

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Urteilsnummer: 1C_452/2025

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