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Geschiedener zieht Klage um Unterhalt zurück – Einigung aussergerichtlich

Ein geschiedener Mann hatte Unterhaltszahlungen anfechten wollen. Die Parteien einigten sich aussergerichtlich, worauf er seine Klage zurückzog.

Publikationsdatum: 16. Juli 2026

Ein geschiedener Mann aus dem Kanton Wallis hatte sich gegen ein Urteil des kantonalen Gerichts gewehrt, das Unterhaltsbeiträge an seine Ex-Frau festgelegt hatte. Er zog den Fall vor das Bundesgericht und beantragte gleichzeitig, dass das Urteil bis zum Abschluss des Verfahrens nicht vollzogen werden müsse. Diesen Antrag lehnte das Bundesgericht im März 2024 ab.

Im Juni 2025 wurde das Verfahren vorübergehend unterbrochen, weil zwischen den beiden Parteien Verhandlungen über eine aussergerichtliche Einigung liefen. Diese Gespräche führten offenbar zum Erfolg: Im Juli 2026 zog der Mann seine Klage beim Bundesgericht zurück.

Da sich die Parteien geeinigt hatten, dass jede Seite ihre eigenen Verfahrenskosten trägt, wurden die Gerichtskosten von 800 Franken hälftig aufgeteilt. Auf gegenseitige Entschädigungen für Anwaltskosten verzichteten beide Seiten.

Das Verfahren wurde damit ohne inhaltlichen Entscheid des Bundesgerichts abgeschlossen und aus dem Register gestrichen.

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Urteilsnummer: 5A_96/2024

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