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Verurteilter bleibt in Sicherheitshaft – Antrag auf Entlassung abgelehnt

Ein Mann wurde zu einer stationären Therapie verurteilt und sitzt in Sicherheitshaft. Sein Antrag auf sofortige Entlassung scheiterte in Lausanne.

Publikationsdatum: 16. Juli 2026

Das Amtsgericht Solothurn-Lebern hatte den Mann im April 2026 für schuldig befunden, mehrfach Sachbeschädigungen begangen, Drohungen ausgesprochen, Behörden behindert und die öffentliche Ruhe gestört zu haben. Da er die Taten schuldlos beging – also ohne strafrechtliche Verantwortungsfähigkeit –, ordnete das Gericht keine Gefängnisstrafe an, sondern eine stationäre therapeutische Massnahme. Um sicherzustellen, dass diese Massnahme auch tatsächlich vollzogen werden kann, wurde der Mann für sechs Monate in Sicherheitshaft genommen, bis Ende Oktober 2026.

Gegen diese Sicherheitshaft wehrte sich der Mann zunächst vor dem Obergericht des Kantons Solothurn. Dieses wies seinen Antrag auf Entlassung jedoch im Juni 2026 ab. Daraufhin gelangte er ans Bundesgericht und verlangte, sofort freigelassen zu werden. Er argumentierte, er spüre keinerlei Einschränkungen und fühle sich zu Unrecht inhaftiert. Ausserdem sah er es als ungerechtfertigte Diskriminierung, dass ein Antrag auf einen Waffenschein gegen ihn verwendet werde.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe gar nicht erst ein. Der Grund: Eine Beschwerde ans Bundesgericht muss nicht nur ein konkretes Begehren enthalten, sondern auch eine hinreichend begründete Auseinandersetzung mit dem vorinstanzlichen Entscheid. Der Mann hatte jedoch nicht aufgezeigt, inwiefern das Obergericht bei seiner Entscheidung das Recht verletzt haben soll. Seine Aussagen blieben zu allgemein und genügten den gesetzlichen Anforderungen offensichtlich nicht.

Da das Gericht auf die Eingabe nicht eingetreten ist, bleibt der Mann in Sicherheitshaft. Zusätzlich muss er die Gerichtskosten von 800 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 7B_737/2026

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