Zwei Personen hatten gemeinsam eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Der Fall betraf eine Einstellungsverfügung in einem Strafverfahren im Kanton Waadt. Zuvor hatte bereits ein Einzelrichter der kantonalen Strafkammer über die Angelegenheit entschieden.
Am 29. Juni 2026 zogen die beiden Beschwerdeführer ihren Fall beim Bundesgericht zurück. Das Gericht nahm diesen Rückzug zur Kenntnis und strich die Sache aus seinem Register. Das Verfahren ist damit beendet, ohne dass eine inhaltliche Beurteilung stattgefunden hat.
Da die beiden Personen den Rückzug selbst veranlasst haben, gelten sie als unterliegende Parteien. Sie müssen die Gerichtskosten von 300 Franken solidarisch tragen, das heisst gemeinsam und jede Person für den vollen Betrag haftend. Die Höhe der Kosten wurde unter Berücksichtigung der bis dahin bereits durchgeführten Verfahrensschritte festgesetzt.
Eine weitere Beteiligte – die Cautionnement romand, eine Genossenschaft – hatte sich zwar von sich aus zum Fall geäussert, war aber vom Gericht nicht offiziell zur Stellungnahme aufgefordert worden. Deshalb erhält sie keine Entschädigung für ihre Aufwendungen.