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Firma muss Steuern in Zürich zahlen, bekommt Zuger Steuern zurück

Eine Aktiengesellschaft wurde zu Unrecht im Kanton Zug besteuert. Zürich erhält den Zuschlag, Zug muss die Steuern zurückzahlen.

Publikationsdatum: 16. Juli 2026

Eine Aktiengesellschaft mit statutarischem Sitz im Kanton Zug geriet zwischen zwei Kantone: Sowohl Zug als auch Zürich beanspruchten das Recht, die Gesellschaft zu besteuern. Das Zürcher Steueramt hatte festgestellt, dass der einzige Verwaltungsrat und Alleinaktionär – ein erfolgreicher Personalberater – seine Geschäfte tatsächlich von Zürich aus führte, wo er in repräsentativen Büroräumlichkeiten arbeitete. In Zug standen der Gesellschaft lediglich bescheidene, untervermietete Räume zur Verfügung.

Das Bundesgericht bestätigte nun, dass der tatsächliche Mittelpunkt der Geschäftsführung in Zürich lag. Massgebend ist nach Schweizer Steuerrecht nicht der formelle Firmensitz, sondern der Ort, wo die wesentlichen Unternehmensentscheide fallen und die laufenden Geschäfte geführt werden. Da die Gesellschaft in Zug keine nennenswerte eigene Tätigkeit entfaltete, bestand dort auch keine Betriebsstätte, die eine Aufteilung der Steuern zwischen den Kantonen gerechtfertigt hätte. Die Gesellschaft ist deshalb vollumfänglich in Zürich steuerpflichtig.

Gleichzeitig stellte das Gericht fest, dass die Besteuerung durch den Kanton Zug für die Jahre 2015 bis 2018 zu Unrecht erfolgte. Die entsprechenden Steuerveranlagungen des Kantons Zug werden aufgehoben, und Zug muss der Gesellschaft die bereits bezahlten Steuern zurückerstatten. Allerdings warf das Gericht der Gesellschaft vor, den Kanton Zug über ihre tatsächliche Geschäftstätigkeit in Zürich im Dunkeln gelassen zu haben – obwohl sie um die steuerliche Problematik wusste.

Wegen dieses treuwidrigen Verhaltens trägt die Gesellschaft trotz ihres Teilerfolgs gegenüber Zug die gesamten Verfahrenskosten von 6000 Franken. Zudem muss sie dem Kanton Zug eine Entschädigung von 2600 Franken für den unnötig verursachten Aufwand bezahlen.

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Urteilsnummer: 9C_452/2025

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