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IV-Stelle muss Rentenstreit doch noch inhaltlich prüfen

Ein Bezüger einer IV-Rente hatte Einsprache zu spät eingereicht – so dachte das Zürcher Gericht. Die Bundesrichter korrigierten dies: Die Frist war eingehalten.

Publikationsdatum: 16. Juli 2026

Die IV-Stelle des Kantons Zürich erliess im Oktober 2025 eine Verfügung über den Rentenanspruch eines Mannes. Dieser legte Ende November 2025 beim Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich Einsprache ein. Das Gericht betrachtete die Eingabe als verspätet und trat darauf nicht ein – die 30-tägige Einsprachefrist sei bereits am 26. November 2025 abgelaufen.

Der Grund für den Streit: Die Verfügung war per A-Post verschickt worden, und der Betroffene war zum Zeitpunkt der Zustellung im Ausland. Ein Mitbewohner nahm die Post entgegen und händigte sie ihm erst später aus. In seiner Stellungnahme an das Gericht erklärte der Mann, die Verfügung könne frühestens am 27. Oktober 2025 zugestellt worden sein – legte sich aber auf kein genaues Datum fest. Das Zürcher Gericht interpretierte dies als Eingeständnis, dass die Zustellung tatsächlich am 27. Oktober stattgefunden hatte, und wies das Gesuch um Fristverlängerung ab.

Das Bundesgericht sah dies anders. Es hielt fest, dass bei einer uneingeschriebenen Postsendung die Behörde beweisen muss, wann die Zustellung erfolgte. Gelingt ihr das nicht, gilt im Zweifelsfall die Darstellung des Empfängers. Da der Mann lediglich den 27. Oktober als frühestmögliches Datum genannt hatte, ohne sich festzulegen, lag kein eindeutiger Beweis für dieses Datum vor. Die Bundesrichter werteten die Schlussfolgerung des Zürcher Gerichts als willkürlich: Es sei davon auszugehen, dass die Zustellung nicht vor dem 29. Oktober 2025 erfolgte – womit die Einsprachefrist erst am 28. November 2025 endete und die Eingabe rechtzeitig war.

Das Bundesgericht hob den Entscheid des Zürcher Sozialversicherungsgerichts auf und wies die Sache zur inhaltlichen Prüfung zurück. Die IV-Stelle muss die Verfahrenskosten von 500 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 9C_263/2026

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