Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hatte im März 2026 entschieden, ein Strafverfahren gar nicht erst aufzunehmen. Der Betroffene wehrte sich dagegen beim Obergericht des Kantons Aargau – ohne Erfolg: Das Obergericht trat auf seine Eingabe nicht ein.
Daraufhin wandte sich der Mann erneut an das Obergericht und erklärte, er fechte den Entscheid an und verlange eine erneute Prüfung. Das Obergericht leitete diese Eingabe ans Bundesgericht weiter, wo sie als Beschwerde in Strafsachen behandelt wurde. Der Mann wurde aufgefordert, bis zum 12. Juni 2026 einen Kostenvorschuss von 800 Franken zu leisten.
Noch bevor diese Frist ablief, zog der Beschwerdeführer seine Eingabe am 4. Juni 2026 zurück. Das Verfahren wurde daraufhin als gegenstandslos abgeschrieben. Weil er das Verfahren selbst ausgelöst hatte, muss er die Gerichtskosten von 300 Franken tragen.