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2025-04-29
Digitale Falle: Wer Emails nicht liest, verliert vor Gericht
Ein Paar versäumte die Zahlung von Gerichtskosten, weil sie ihre elektronischen Gerichtsbenachrichtigungen nicht abholten. Das Bundesgericht erklärte ihre Beschwerde für unzulässig und bekräftigte: Wer digital mit dem Gericht kommuniziert, muss regelmässig seine Nachrichten prüfen.
Urteil publiziert am: 2025-04-29

Ein Paar aus Genf hat seinen Rechtsstreit verloren, weil es die elektronischen Mitteilungen des Bundesgerichts nicht gelesen hatte. Die beiden hatten am 12. Februar 2025 eine Beschwerde gegen ein Urteil der Genfer Justiz eingereicht, das einen Konflikt mit zwei anderen Personen betraf. Die Beschwerde wurde über die sichere Messaging-Plattform PrivaSphere elektronisch übermittelt.

Das Bundesgericht forderte die Beschwerdeführer daraufhin auf, eine Kostenvorschuss von 1'000 Franken zu bezahlen, zunächst mit einer Frist bis zum 3. März 2025. Als keine Zahlung einging, wurde eine letzte Nachfrist bis zum 19. März gesetzt – mit dem klaren Hinweis, dass die Beschwerde bei Nichtzahlung für unzulässig erklärt würde. Beide Mitteilungen wurden elektronisch zugestellt, jedoch von den Empfängern nicht abgerufen.

In seinem Urteil vom 7. April 2025 erklärte das Bundesgericht die Beschwerde für unzulässig und betonte dabei ein wichtiges Prinzip: Wer sich für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht entscheidet, akzeptiert automatisch, Mitteilungen auf diesem Weg zu erhalten. Zudem besteht die Pflicht, regelmässig die sichere Plattform zu kontrollieren – unabhängig davon, ob zusätzlich eine E-Mail-Benachrichtigung verschickt wird. Nicht abgeholte Mitteilungen gelten nach sieben Tagen als zugestellt. Die Gerichtskosten von 1'000 Franken wurden den Beschwerdeführern solidarisch auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-04-29
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