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2025-04-24
Mutter scheitert mit Versuch, Kinderrückführung zu stoppen
Eine Mutter, die ihren Sohn unrechtmäßig in die Schweiz gebracht hatte, blitzt mit ihrer Revision beim Bundesgericht ab. Das Kind muss wie angeordnet zum Vater nach Frankreich zurückkehren.
Urteil publiziert am: 2025-04-24

Das Bundesgericht hat eine Revisionsanfrage einer Mutter abgewiesen, die versuchte, die angeordnete Rückführung ihres Sohnes nach Frankreich zu verhindern. Die Frau hatte das 2017 geborene Kind unrechtmäßig zum Vater weggebracht und in die Schweiz gebracht. Nachdem sowohl das Kantonsgericht Jura als auch das Bundesgericht die Rückführung des Kindes angeordnet hatten, versuchte die Mutter mit verschiedenen Revisionsbegehren und einem Ausstandsgesuch gegen die beteiligten Bundesrichter, den Entscheid rückgängig zu machen.

In ihrer umfangreichen Eingabe machte die Mutter zahlreiche Vorwürfe, darunter angebliche Befangenheit der Richter, Verfahrensfehler und neue Tatsachen. Sie behauptete unter anderem, eine Bundesrichterin sei befangen gewesen, weil diese an einer Fachtagung teilgenommen hatte, bei der auch der Anwalt des Vaters anwesend war. Zudem verwies sie auf medizinische Atteste und eine angebliche Behinderung des Kindes, die bei der Entscheidung nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.

Das Bundesgericht wies die Revisionsgesuche deutlich zurück und betonte, dass die Mutter im Wesentlichen nur die inhaltliche Richtigkeit des ursprünglichen Urteils anzweifle, was im Rahmen eines Revisionsverfahrens nicht zulässig sei. Die Richter stellten klar, dass Bundesgerichtsurteile mit ihrer Verkündung rechtskräftig werden und nicht durch ordentliche Rechtsmittel angefochten werden können. Die angeführten neuen Tatsachen seien entweder nach dem ursprünglichen Urteil entstanden oder bereits behandelt worden. Die Rückführung des Kindes zum Vater nach Frankreich bleibt somit bestehen, und die Verfahrenskosten wurden der Mutter auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-04-24
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Urteilsnummer: None