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2025-09-25
Kompensationsverbot: Rentner darf Krankenkassenrechnung nicht verrechnen
Ein Genfer Rentner wollte seine Krankenkassenrechnung mit ausstehenden Rückerstattungen verrechnen. Das Bundesgericht stellt nun klar: Bei der obligatorischen Krankenversicherung ist eine solche Kompensation nicht zulässig.
Urteil publiziert am: 2025-09-25

Das Bundesgericht hat in einem aktuellen Urteil die Grenzen der Verrechnung im Bereich der Krankenversicherung aufgezeigt. Ein 85-jähriger Genfer Rentner hatte versucht, eine offene Rechnung seiner Krankenkasse Assura in Höhe von 27.55 Franken mit einer ausstehenden Rückerstattung zu verrechnen, die er von derselben Kasse zu erhalten hatte. Als der Mann die Zahlung verweigerte, leitete die Krankenkasse eine Betreibung ein und forderte zusätzlich 40 Franken an Verwaltungsgebühren.

Während das Genfer Kantonsgericht dem Rentner zunächst Recht gab und die Betreibung aufhob, hat das Bundesgericht diesen Entscheid nun gekippt. Die Richter in Lausanne stützten sich dabei auf ein bestehendes Urteil, wonach bei der obligatorischen Krankenversicherung keine Verrechnung möglich ist. Diese Regel leitet sich aus dem Obligationenrecht ab, das eine Kompensation bei öffentlich-rechtlichen Forderungen ausschließt. Das Gericht betonte, dass dieser Grundsatz auch dann gilt, wenn die Versicherung mit der Rückerstattung von Leistungen in Verzug ist.

Der Rentner hatte argumentiert, er greife nur deshalb zur Verrechnung, weil die Krankenkasse ihre Verpflichtungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfülle. Er müsse regelmäßig bis zur Fälligkeit der halbjährlichen Prämie warten, um die ihm zustehenden Beträge zurückzuerhalten. Diese Begründung fand beim Bundesgericht jedoch kein Gehör. Auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Assura schließen ein Verrechnungsrecht der Versicherten explizit aus.

Das höchste Gericht bestätigte somit die Betreibung für den Rechnungsbetrag von 27.55 Franken sowie die Verwaltungsgebühren von 40 Franken. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 500 Franken wurden dem Rentner auferlegt. Das Urteil unterstreicht die starke Position der Krankenkassen bei der Einforderung von Prämien und Kostenbeteiligungen, selbst wenn sie ihrerseits mit Rückerstattungen im Rückstand sind.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-09-25
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Urteilsnummer: 9C_327/2025