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2025-09-25
Fünffach-Beschwerdeführer scheitert mit Konkurseinsprache
Ein Mann hat gleich fünf Beschwerden gegen Entscheide der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft eingereicht. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde gegen eine Konkursandrohung ohne inhaltliche Prüfung ab.
Urteil publiziert am: 2025-09-25

Der Beschwerdeführer hatte sich im März 2025 gegen eine Konkursandrohung in einer Betreibung gewehrt und beim Betreibungsamt Basel-Landschaft Beschwerde eingelegt. Die zuständige Aufsichtsbehörde wies diese Beschwerde am 19. August 2025 weitgehend ab. Daraufhin reichte der Mann am 27. August gleich fünf Beschwerden beim Bundesgericht ein – eine davon gegen die Abweisung seines Einspruchs gegen die Konkursandrohung.

In seiner Beschwerde ans Bundesgericht behauptete der Mann unter anderem, die Präsidentin der Aufsichtsbehörde hätte in den Ausstand treten müssen, da gegen sie in anderen Verfahren Ausstandsbegehren und Strafanzeigen hängig seien. Zudem rügte er eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, weil die Aufsichtsbehörde angeblich nicht auf seine Vorbringen eingegangen sei. Er bezeichnete die Entscheide vom 19. August als "systematische Entledigungspraxis", die ihm den Zugang zu einer wirksamen gerichtlichen Prüfung verweigere.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein und wies auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab. In seiner Begründung hielt das Gericht fest, dass der Beschwerdeführer nicht dargelegt habe, inwiefern die angeblichen Ausstandsgründe gegen die Präsidentin relevant seien. Zudem sei er nicht auf die Erwägungen der Aufsichtsbehörde eingegangen, die durchaus Teile seiner Vorbringen inhaltlich geprüft hatte. Die Beschwerde enthalte keine hinreichende Begründung und sei von vornherein aussichtslos gewesen. Die Gerichtskosten von 500 Franken wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-09-25
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Urteilsnummer: 5A_697/2025