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2025-09-25
Unfallversicherung verweigert Rückzahlungserlass - Mann scheitert
Ein Mann muss fast 31'000 Franken zu Unrecht erhaltene Unfallversicherungsleistungen zurückzahlen. Das Bundesgericht trat auf seine Beschwerde nicht ein, weil er sie nicht ausreichend begründet hatte.
Urteil publiziert am: 2025-09-25

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der sich gegen die Rückforderung von Rentenleistungen der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) in Höhe von rund 31'000 Franken wehrte. Der Mann hatte einen Erlass der Rückzahlung beantragt, was sowohl von der Suva als auch vom Versicherungsgericht des Kantons Aargau abgelehnt wurde. Die kantonalen Instanzen verneinten insbesondere seinen guten Glauben beim Erhalt der Leistungen - eine zentrale Voraussetzung für einen möglichen Erlass.

In seiner Beschwerde ans Bundesgericht behauptete der Mann lediglich, er sei gutgläubig gewesen und verwies auf seine Lebensumstände. Das Gericht stellte jedoch fest, dass er nicht konkret darlegte, inwiefern die vorinstanzlichen Sachverhaltsfeststellungen unrichtig sein sollten oder welche Rechtsnormen verletzt worden wären. Eine blosse Behauptung der eigenen Sichtweise reicht nach ständiger Rechtsprechung für eine erfolgreiche Beschwerde nicht aus.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde wegen offensichtlicher Begründungsmängel nicht ein. Die Richter entschieden im vereinfachten Verfahren und verzichteten ausnahmsweise auf die Erhebung von Gerichtskosten. Damit bleibt es bei der Pflicht des Mannes, die zu Unrecht erhaltenen Rentenleistungen vollständig zurückzuzahlen, da die zweite Erlassvoraussetzung - das Vorliegen einer grossen Härte - aufgrund des fehlenden guten Glaubens gar nicht mehr geprüft werden musste.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-09-25
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Urteilsnummer: 8C_462/2025