Das Bundesgericht hat die Amtsenthebung eines Richters des Tessiner Strafgerichts bestätigt, der seinen Gerichtspräsidenten wegen Pornografie angezeigt hatte. Der Richter hatte den Präsidenten angezeigt, nachdem dieser einer Gerichtssekretärin ein Foto mit phallischen Statuen und der Aufschrift "Ufficio penale" (Strafbüro) geschickt hatte. Das Bild war jedoch bereits Gegenstand eines laufenden Disziplinarverfahrens gegen den Präsidenten, als der Richter zusätzlich Strafanzeige erstattete.
Die Tessiner Justizaufsichtsbehörde sah in diesem Vorgehen eine schwerwiegende Verletzung der richterlichen Pflichten. Sie befand, der Richter habe gewusst, dass die Strafanzeige unbegründet war und nur dazu diente, den Präsidenten öffentlich zu diskreditieren. Der Vorfall ereignete sich in einem ohnehin bereits angespannten Arbeitsklima am Gericht, das durch Konflikte zwischen zwei Fraktionen von Richtern gekennzeichnet war. Die Amtsenthebung wurde als einzige angemessene Sanktion erachtet, um das Vertrauen in die Justiz wiederherzustellen.
Das Bundesgericht teilt diese Einschätzung und betont, dass der Richter mit seinem Verhalten die Würde des Richteramts verletzt habe. Der Richter hätte wissen müssen, dass das fragliche Bild keinen Straftatbestand der Pornografie erfüllte und dass die zuständigen Behörden den Vorfall bereits untersuchten. Statt den laufenden Disziplinarverfahren zu vertrauen, habe er den Konflikt unnötig eskaliert und damit das Ansehen der gesamten Tessiner Justiz geschädigt. Die Behauptung des Richters, er sei zur Anzeige verpflichtet gewesen, überzeugte das Gericht nicht. Zudem wies es darauf hin, dass ein Disziplinarverfahren nicht der Bestrafung diene, sondern dem Schutz der Institution und dem Erhalt des öffentlichen Vertrauens in die Justiz.