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2025-09-25
Aktionär erkämpft Einblick in dubiose Firmenverkäufe
Ein Minderheitsaktionär einer Genfer Trust-Gesellschaft erhält nach einem Rechtsstreit Zugang zu brisanten Verkaufsdetails. Das Bundesgericht bestätigte sein Recht auf Informationen über eine Transaktion zwischen verflochtenen Unternehmen.
Urteil publiziert am: 2025-09-25

Der Fall dreht sich um einen Konflikt zwischen einem Minderheitsaktionär und einer Genfer Gesellschaft, die im Trust-Bereich tätig ist. Der Aktionär, ein ehemaliger Direktor des Unternehmens, besitzt 10 Prozent der Aktien und hatte Auskunft über den Verkauf einer Tochterfirma verlangt. Konkret wollte er wissen, zu welchen Konditionen und zu welchem Preis die Firma verkauft wurde. Besonders brisant: Die Tochtergesellschaft wurde an die Hauptaktionärin der Gesellschaft verkauft, die von derselben Person geführt wird, die auch den Verwaltungsrat der Verkäuferin präsidiert.

Die Gesellschaft verweigerte die Herausgabe der Informationen mit Verweis auf Geschäftsgeheimnisse und einen angeblichen Interessenkonflikt des Minderheitsaktionärs, der inzwischen für ein Konkurrenzunternehmen arbeitet. Das Genfer Gericht entschied jedoch, dass der Aktionär Anspruch auf die gewünschten Auskünfte hat. Es argumentierte, dass die Transaktion zwischen verflochtenen Unternehmen ein erhöhtes Risiko für Interessenkonflikte berge und die Informationen für einen durchschnittlichen Aktionär zur Ausübung seiner Rechte notwendig seien.

Das Bundesgericht bestätigte diese Einschätzung und wies die Beschwerde der Gesellschaft ab. Es betonte, dass die Gesellschaft nicht ausreichend dargelegt habe, inwiefern ein konkretes Geschäftsgeheimnis gefährdet sei. Zudem sei es aus Gründen der Gleichbehandlung gerechtfertigt, dass der Minderheitsaktionär Zugang zu denselben Informationen erhält wie die Hauptaktionärin, die als Vertragspartei bei der Transaktion ohnehin über alle Details verfügt. Der Fall unterstreicht das Recht von Aktionären auf Transparenz, besonders bei Geschäften zwischen verbundenen Parteien, die ein erhöhtes Risiko für Interessenkonflikte bergen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-09-25
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Urteilsnummer: 4A_499/2024