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2025-09-25
Ausländer verliert Aufenthalt nach "Untertauchen" im eigenen Land
Ein in der Schweiz geborener Kosovare verlor seine Aufenthaltsbewilligung, nachdem er für die Behörden nicht mehr auffindbar war. Trotz zweier Kinder und lebenslangem Aufenthalt in der Schweiz blitzte er mit seiner verspäteten Beschwerde ab.
Urteil publiziert am: 2025-09-25

Der 1991 in der Schweiz geborene Kosovare hatte im Juni 2020 die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung beantragt. In der Folge versuchten die Behörden mehrfach vergeblich, ihn zu kontaktieren, um fehlende Unterlagen anzufordern. Nachdem er seine Wohnung offenbar verlassen hatte, ohne seinen Wohnortwechsel zu melden, und auch die Miete nicht mehr bezahlte, entschied die Walliser Migrationsbehörde im März 2022, seine Aufenthaltsbewilligung nicht zu verlängern. Die Verfügung wurde im Amtsblatt publiziert, da sein Aufenthaltsort unbekannt war.

Erst im Juli 2023 erfuhr der Mann bei einer polizeilichen Einvernahme von der Nichtverlängerung seiner Bewilligung und dem gegen ihn verhängten Einreiseverbot. Seine daraufhin eingereichte Beschwerde wurde vom Staatsrat des Kantons Wallis wegen Verspätung abgewiesen. Das Kantonsgericht Wallis und nun auch das Bundesgericht bestätigten diesen Entscheid.

Das Bundesgericht hielt fest, dass die Behörden ausreichende Bemühungen unternommen hatten, um den Aufenthaltsort des Mannes zu ermitteln. Da er seinen Wohnortwechsel nicht gemeldet hatte, war die Publikation im Amtsblatt rechtmäßig. Obwohl die Publikation keine Rechtsmittelbelehrung enthielt, hätte der Mann innerhalb einer vernünftigen Frist handeln müssen. Seine Beschwerde erfolgte jedoch erst mehr als ein Jahr nach der Publikation, was als deutlich verspätet eingestuft wurde. Dass der Mann sein ganzes Leben in der Schweiz verbracht hatte und zwei minderjährige Kinder in der Schweiz hat, konnte ihm in diesem Verfahrensstadium nicht mehr helfen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-09-25
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Urteilsnummer: 2C_87/2025