Im Streit um eine bau- und planungsrechtliche Angelegenheit hat die Gemeinde Inwil ihre Beschwerde beim Bundesgericht zurückgezogen. Die Gemeinde hatte am 24. Februar 2025 gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Luzern vom 20. Januar 2025 Beschwerde eingereicht, diese jedoch am 23. Mai 2025 wieder zurückgenommen. Das Bundesgericht hat daraufhin das Verfahren als erledigt abgeschrieben.
In der Kostenfrage entschied das Bundesgericht, dass die Gemeinde als zurückziehende Partei zwar als unterliegend gilt, aber gemäss den gesetzlichen Bestimmungen keine Gerichtskosten zu tragen hat. Dies entspricht der Regelung, dass Gemeinden bei Beschwerden in ihrem amtlichen Wirkungskreis von Gerichtskosten befreit sind. Die Beschwerdegegner hatten in Eingaben vom Mai und Juli 2025 eine andere Kostenregelung gefordert.
Die Gemeinde muss jedoch den Beschwerdegegnern eine Parteientschädigung für deren Anwaltskosten bezahlen. Die Gegenseite hatte eine Entschädigung von 4'750 Franken beantragt, was das Gericht jedoch als überhöht einstufte. Das Bundesgericht setzte die Entschädigung auf 2'500 Franken fest und wies den Antrag auf eine höhere Summe ab. Die Entscheidung wurde mit Verfügung vom 19. August 2025 den beteiligten Parteien und dem Kantonsgericht Luzern mitgeteilt.