Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Frau abgewiesen, die sich seit Jahren mit wirren Eingaben zu einem "Fall Willy" an verschiedene Behörden wendet. Die Besonderheit des Falls liegt darin, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Frenkentäler bereits entschieden hatte, keine erwachsenenschutzrechtlichen Massnahmen mehr für die Frau zu ergreifen. Die ursprünglich errichtete Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung war nach einer Rückweisung durch das Kantonsgericht Basel-Landschaft aufgehoben worden.
Gegen den Entscheid der KESB, keine Beistandschaft mehr einzurichten, reichte die Frau beim Kantonsgericht Basel-Landschaft Beschwerde ein. Ihre Eingaben enthielten jedoch nur zusammenhanglose Ausführungen zum "Fall Willy", zu Strafanzeigen, zum Fernsehprogramm und zum Tagesgeschehen. Das Kantonsgericht trat auf diese Beschwerde nicht ein, woraufhin die Frau mehrere Eingaben an das Bundesgericht richtete.
Das Bundesgericht stellte fest, dass die Frau kein schützenswertes Interesse an der Aufhebung oder Änderung des kantonalen Entscheids hatte. Zudem enthielten ihre Eingaben keine sachbezogene Auseinandersetzung mit den Nichteintretenserwägungen des Kantonsgerichts, sondern nur weitschweifige Äußerungen zum "Fall Willy", zu Banken und ihrem Tagesablauf. Das Gericht wies darauf hin, dass es nicht für die Entgegennahme von Strafanzeigen gegen Banken zuständig sei und trat auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nicht ein. Die Gerichtskosten von 1'000 Franken wurden der Frau auferlegt.