Erstes automatisches Nachrichtenportal
Symbolbild
2025-06-23
Arbeitsstreit endet durch Beschwerderückzug vor Bundesgericht
Ein Arbeitnehmer hat seine Beschwerde gegen ein Urteil des Zürcher Obergerichts zurückgezogen. Das Bundesgericht schrieb daraufhin das Verfahren ab und auferlegte dem Mann die Gerichtskosten.
Urteil publiziert am: 2025-06-23

In einem Rechtsstreit zwischen einem Arbeitnehmer und einer Aktiengesellschaft hat der Arbeitnehmer seine Beschwerde vor dem Bundesgericht zurückgezogen. Der Mann hatte am 14. Mai 2025 gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 15. April 2025 Beschwerde eingereicht. Knapp drei Wochen später, am 4. Juni 2025, teilte er dem Bundesgericht mit, dass er seine Beschwerde zurückziehe.

Das Bundesgericht hat daraufhin das Verfahren als durch Rückzug erledigt abgeschrieben. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen muss der Arbeitnehmer als zurückziehende Partei die Gerichtskosten tragen. Diese wurden vom Gericht auf 150 Franken festgesetzt. Der beklagten Aktiengesellschaft wurde keine Parteientschädigung zugesprochen.

Der Fall betraf einen arbeitsrechtlichen Streit, dessen inhaltliche Details aus der Verfügung nicht hervorgehen. Das ursprüngliche Verfahren wurde am Obergericht Zürich unter dem Aktenzeichen RU250028-O/U geführt. Die Abschreibungsverfügung wurde vom Präsidenten der I. zivilrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts, Bundesrichter Hurni, unterzeichnet und den Parteien sowie dem Obergericht des Kantons Zürich schriftlich mitgeteilt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-23
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4D_89/2025