Die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) mit Sitz in Mailand hatte 2023 ein Rechtshilfegesuch an die Schweiz gerichtet. Es ging um ein Strafverfahren wegen mutmasslichen Mehrwertsteuerbetrugs in Millionenhöhe. Die Ermittler werfen dem Beschuldigten und weiteren Personen vor, zwischen 2017 und 2020 durch sogenannte "Karussellgeschäfte" die Europäische Union um Steuergelder betrogen zu haben. Dabei sollen Firmen aus Italien, Rumänien, Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Bulgarien involviert gewesen sein.
Das Eidgenössische Zollamt ordnete daraufhin die Herausgabe von Bankunterlagen des Beschuldigten und seiner Mitkontoinhaber an und blockierte Vermögenswerte in Höhe von 3,6 Millionen Euro. Die Betroffenen legten Beschwerde ein und argumentierten, dass die Schweiz mit der EU-Behörde ohne bilaterales Abkommen gar nicht zusammenarbeiten dürfe. Das Bundesstrafgericht wies diese Beschwerde ab, worauf die Kontoinhaber ans Bundesgericht gelangten.
Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass die Rechtshilfe an die EU-Staatsanwaltschaft rechtmässig ist. Es verwies dabei auf die seit Februar 2023 geltende Verordnung des Bundesrats zur Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft. Diese stützt sich auf das Rechtshilfegesetz, das eine analoge Anwendung der Rechtshilfebestimmungen auf zwischenstaatliche oder überstaatliche Institutionen erlaubt. Die Richter betonten, dass die EU-Staatsanwaltschaft die Grundrechte und Verfahrensgarantien respektiere und die Zusammenarbeit mit ihr auch im Interesse der Schweiz liege.
Die Beschwerde wurde als unzulässig abgewiesen, da die Beschwerdeführer nicht nachweisen konnten, dass grundlegende Verfahrensprinzipien verletzt wurden oder dass es sich um eine Grundsatzfrage handelte. Das Gericht bestätigte damit, dass die Schweizer Behörden der EU-Staatsanwaltschaft in gleicher Weise Rechtshilfe leisten können wie einzelnen Staaten, insbesondere bei der Übermittlung von Dokumenten und der Beschlagnahme von Vermögenswerten. Die Verfahrenskosten von 2000 Franken wurden den Beschwerdeführern auferlegt.