Ein Streit um ein Bauprojekt in der Genfer Gemeinde Corsier beschäftigt die Gerichte. Im Mai 2023 erteilte das Genfer Departement für Territorium die Baubewilligung für ein Einfamilienhaus mit Garage, Pool-House und beheiztem Swimmingpool. Drei Nachbarn legten dagegen Beschwerde ein und hatten zunächst Erfolg: Das Verwaltungsgericht erster Instanz hob die Bewilligung auf, weil die Gemeinde kein Gutachten zur erforderlichen Ausnahmebewilligung nach dem kantonalen Strassengesetz abgegeben hatte.
Das Departement für Territorium und die Grundstückseigentümerin zogen den Fall an die Verwaltungskammer des Genfer Justizgerichtshofs weiter. Diese gab ihnen Recht und verwies den Fall zur erneuten Beurteilung an das Verwaltungsgericht zurück. Die Richter stellten fest, dass die Gemeinde die Frage der Ausnahmebewilligung bereits in ihrer positiven Stellungnahme berücksichtigt hatte, als sie erklärte, dass das Projekt ihre Planungsabsichten nicht beeinträchtige.
Die Nachbarn wollten diesen Entscheid nicht akzeptieren und gelangten ans Bundesgericht. Dieses befand jedoch, dass es sich um einen Zwischenentscheid handle, gegen den eine Beschwerde nur unter besonderen Umständen zulässig sei. Da weder ein nicht wiedergutzumachender Nachteil noch die Vermeidung eines aufwendigen Beweisverfahrens vorlag, wies das Bundesgericht die Beschwerde als unzulässig zurück. Die Nachbarn müssen nun das weitere Verfahren vor dem Verwaltungsgericht abwarten, bevor sie den Fall erneut ans Bundesgericht bringen können.