Erstes automatisches Nachrichtenportal
Symbolbild
2025-06-23
Gemeinde macht Kehrtwende bei Bauprojekt – Eigentümer geschockt
Ein Ehepaar in Bassins wollte ein Gebäude teilweise abreissen und energetisch neu aufbauen. Was folgte, war ein jahrelanger Rechtsstreit mit der Gemeinde, der nun vor dem Bundesgericht endete.
Urteil publiziert am: 2025-06-23

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Ehepaars abgewiesen, das in Bassins (VD) ein Gebäude umbauen wollte. Die Eigentümer hatten 2020 ein Baugesuch für den teilweisen Abriss und die energetische Sanierung eines Gebäudes mit fünf Wohnungen und zwölf Parkplätzen eingereicht. Während das Projekt zunächst auf gutem Weg schien, kam es nach den Gemeindewahlen zu einer überraschenden Wende.

Der scheidende Gemeinderat hatte am 30. Juni 2021 – seinem letzten Amtstag – den Eigentümern mitgeteilt, dass die Einsprachen gegen das Projekt abgewiesen würden und die Baubewilligung erteilt werde. Doch der neu zusammengesetzte Gemeinderat machte diese Entscheidung rückgängig und verweigerte am 24. August 2021 die Baubewilligung mit der Begründung, dass die geplanten Dachöffnungen nicht den Vorschriften entsprächen. Nach einem Befangenheitsverfahren gegen eine Gemeinderätin bestätigte der Gemeinderat im März 2023 erneut die Ablehnung des Baugesuchs.

Das Bundesgericht stützte die Entscheidung der Vorinstanz, dass die ursprüngliche Zusage vom Juni 2021 nichtig sei, da in den Protokollen der Gemeinderatssitzungen kein Beschluss zum Bauprojekt dokumentiert war. Die Richter verneinten auch einen Anspruch auf Vertrauensschutz, da die Eigentümer nicht nachweisen konnten, aufgrund der vermeintlichen Zusage irreversible Dispositionen getroffen zu haben. Das Gericht betonte zudem, dass die Bauherren die inhaltlichen Einwände gegen ihr Projekt – die Unvereinbarkeit mit kommunalem und kantonalem Recht – gar nicht angefochten hatten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-23
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 1C_258/2024