Das Bundesgericht hat ein Revisionsgesuch gegen ein früheres Urteil zur Radio- und Fernsehabgabe ohne inhaltliche Prüfung abgewiesen. Ein Ehepaar hatte versucht, gegen ein Urteil vom 4. März 2025 vorzugehen, in dem es um ihre Pflicht zur Zahlung der Haushaltabgabe nach dem Radio- und Fernsehgesetz ging. Die Richter in Lausanne traten auf das Gesuch jedoch nicht ein, weil das Paar den geforderten Kostenvorschuss von 1'500 Franken trotz mehrfacher Aufforderung und einer gewährten Nachfrist nicht bezahlt hatte.
Die Gesuchsteller hatten am 28. März 2025 ein Revisionsgesuch eingereicht und wurden daraufhin aufgefordert, bis zum 5. Mai einen Kostenvorschuss zu leisten. Obwohl das Gericht mehrere Eingaben des Paares erhielt und es am 14. April ausdrücklich auf die Kostenpflicht und die Folgen einer Nichtbezahlung hinwies, blieb die Zahlung aus. Auch nach einer erneuten Aufforderung mit einer Nachfrist bis zum 23. Mai kam das Paar seiner Zahlungspflicht nicht nach.
Das Bundesgericht entschied daher am 5. Juni 2025 im vereinfachten Verfahren, nicht auf das Revisionsgesuch einzutreten. Es berief sich dabei auf Artikel 62 und 108 des Bundesgerichtsgesetzes, wonach bei Nichtleistung des Kostenvorschusses auf ein Rechtsmittel nicht eingetreten wird. Die Gerichtskosten von 300 Franken wurden dem Ehepaar auferlegt. Damit bleibt das ursprüngliche Urteil zur Serafe-Abgabe bestehen, ohne dass die inhaltlichen Argumente des Paares geprüft wurden.