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2025-06-20
Fristversäumnis kostet Ausländer die Aufenthaltsbewilligung
Ein Ausländer verliert seine Aufenthaltsbewilligung, weil er die Beschwerdefrist verpasst hat. Das Bundesgericht bestätigt die Entscheidung des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, das auf seine verspätete Beschwerde nicht eingetreten war.
Urteil publiziert am: 2025-06-20

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Ausländers abgewiesen, der gegen die Nichtverlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung und seine Wegweisung vorgehen wollte. Der Mann hatte die zehntägige Beschwerdefrist beim Kantonsgericht Basel-Landschaft nicht eingehalten. Selbst nach seiner eigenen Darstellung war die Beschwerde verspätet eingereicht worden, was er als "knapp verspätet" bezeichnete.

Das Kantonsgericht hatte festgestellt, dass der angefochtene Entscheid dem Rechtsvertreter des Mannes am 9. April 2025 zugestellt worden war, wodurch die Beschwerdefrist am 22. April 2025 ablief. Die Beschwerde wurde jedoch erst am 28. April 2025 bei der Post aufgegeben. Das Gericht hielt zudem fest, dass selbst bei der vom Beschwerdeführer behaupteten späteren Zustellung am 14. April die Frist am 24. April abgelaufen wäre und die Beschwerde somit in jedem Fall zu spät eingereicht wurde.

In seiner Beschwerde ans Bundesgericht machte der Mann Verletzungen des rechtlichen Gehörs, des Grundsatzes von Treu und Glauben sowie der Verhältnismässigkeit geltend. Das Bundesgericht wies diese Argumente zurück, da der Beschwerdeführer nicht substanziiert dargelegt hatte, inwiefern sich aus diesen Grundrechten ein Anspruch auf Eintreten trotz Fristversäumnis ergeben sollte. Auch sein Gesuch um Verzicht auf Gerichtskosten wurde wegen Aussichtslosigkeit abgewiesen. Der Ausländer muss nun die reduzierten Verfahrenskosten von 500 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-20
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Urteilsnummer: 2C_267/2025