Erstes automatisches Nachrichtenportal
Symbolbild
2025-06-20
Mieter verpassen Einspruchsfrist: Ausweisung wird rechtskräftig
Ein Mieterpaar aus St. Gallen verpasste die gesetzliche Frist zur Beschwerde gegen ihre Ausweisung. Ihr Versuch, über ein Gesuch um aufschiebende Wirkung Zeit zu gewinnen, scheiterte am Bundesgericht.
Urteil publiziert am: 2025-06-20

Das Bundesgericht hat ein Verfahren im Zusammenhang mit einer Mieterausweisung als erledigt abgeschrieben, nachdem die betroffenen Mieter die Beschwerdefrist verpasst hatten. Das Mieterpaar hatte versucht, gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen vom 17. April 2025 vorzugehen, der ihre Ausweisung aus der Mietwohnung bestätigte. Statt direkt eine Beschwerde in der Hauptsache einzureichen, stellten sie am 14. Mai 2025 lediglich ein Gesuch um aufschiebende Wirkung beim Bundesgericht.

Das Bundesgericht trat auf dieses Gesuch nicht ein und wies darauf hin, dass ein solches Gesuch unzulässig sei, wenn kein Rechtsmittelverfahren in der Hauptsache hängig ist. Die gesetzliche Beschwerdefrist von 30 Tagen hatte am 28. April 2025 mit der Zustellung des kantonalen Entscheids begonnen und endete entsprechend am 28. Mai 2025. Da bis zu diesem Zeitpunkt keine Beschwerde eingereicht wurde, war eine fristgerechte Anfechtung nicht mehr möglich.

In seiner Verfügung vom 4. Juni 2025 schrieb Bundesrichter Hurni das Verfahren als erledigt ab und auferlegte den Mietern die Gerichtskosten von 500 Franken unter solidarischer Haftung. Der Vermieter erhielt keine Parteientschädigung zugesprochen, da ihm aus dem bundesgerichtlichen Verfahren kein Aufwand entstanden war. Mit dieser Entscheidung wurde die Ausweisung der Mieter rechtskräftig, da sie die gesetzliche Frist zur Anfechtung des kantonalen Entscheids versäumt hatten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-20
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4A_229/2025