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2025-06-20
Diabetiker verliert Kampf um Unfallentschädigung nach Beinamputation
Ein selbstständiger Reinigungsunternehmer wollte die Suva für die Amputation seines Unterschenkels haftbar machen. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen, da er nicht beweisen konnte, dass ein Unfall die Ursache seiner gesundheitlichen Probleme war.
Urteil publiziert am: 2025-06-20

Ein selbstständiger Reinigungsunternehmer, der bei der Suva unfallversichert war, kämpfte vergeblich um die Anerkennung eines Unfalls als Ursache für die Amputation seines linken Unterschenkels. Der Mann behauptete, er sei im Sommer 2019 während eines Strandurlaubs in Sizilien auf eine Glasscherbe getreten, was zu einer Schnittverletzung geführt habe. Diese sei der Auslöser für seine späteren Fussbehandlungen und schliesslich die Amputation im November 2023 gewesen.

Die Suva lehnte jegliche Leistungspflicht ab, da sie keinen Kausalzusammenhang zwischen dem behaupteten Unfall und den gesundheitlichen Problemen des Mannes feststellen konnte. Die medizinischen Gutachten zeigten vielmehr, dass die Fussbeschwerden und die notwendige Amputation Folgen seines Diabetes mellitus in Kombination mit starkem Nikotinkonsum waren. Besonders problematisch war, dass der Mann widersprüchliche Angaben zum Unfalldatum und -hergang machte und den Unfall erst vier Jahre nach dem angeblichen Ereignis meldete.

Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Beschwerde des Mannes ab. Es stellte fest, dass seine Schilderung des Unfallgeschehens voller Widersprüche sei und die von ihm vorgelegten Beweise nicht überzeugten. Ein nachträglich eingereichtes Dokument eines Reisebüros konnte als unzulässiges Novum nicht berücksichtigt werden. Auch die Bestätigung einer italienischen Ärztin wurde als wenig glaubhaft eingestuft, da sie keine konkreten Befunde enthielt und den Eindruck einer Gefälligkeitsbeurteilung machte.

Da der Mann nicht nachweisen konnte, dass er tatsächlich durch einen Unfall verletzt wurde, und die medizinischen Fachleute die Ursache seiner Probleme klar in seiner Grunderkrankung sahen, musste er die Folgen seiner Amputation selbst tragen. Das Gericht sah keinen Grund für weitere Abklärungen, da von diesen keine entscheidrelevanten Ergebnisse zu erwarten waren. Der Beschwerdeführer wurde zur Übernahme der Gerichtskosten verpflichtet.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-20
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Urteilsnummer: 8C_735/2024