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2025-06-20
Bundesgericht weist Frau ohne Steuerunterlagen ab: Keine Kostenbefreiung
Eine Frau scheiterte mit ihrem Gesuch um Erlass oder Stundung von Gerichtskosten in Höhe von 1'000 Franken. Das Bundesgericht trat auf ihre Beschwerde nicht ein, da sie ihre finanzielle Notlage nicht ausreichend belegen konnte.
Urteil publiziert am: 2025-06-20

Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Frau abgewiesen, die sich gegen die Verfügung des Berner Obergerichts vom 17. März 2025 wehrte. Die Frau hatte beantragt, die ihr auferlegten Verfahrenskosten von 1'000 Franken zu erlassen oder zumindest zu stunden. Das Obergericht lehnte dieses Gesuch ab, weil die Frau trotz Aufforderung keine aktuellen Belege wie eine Steuererklärung oder detaillierte Steuerveranlagung eingereicht hatte, die ihre finanzielle Situation transparent dargestellt hätten.

In ihrer Beschwerde ans Bundesgericht behauptete die Frau, es handle sich um ein "Lügengebäude" und eine "mögliche Verschwörung", um Bürger von Anzeigen wegen Amtsmissbrauchs abzuhalten. Sie gab an, sehr wohl alle relevanten Unterlagen eingereicht zu haben, und warf dem Gericht Willkür vor. Auf ihre Vorwürfe ging sie jedoch nicht konkret ein und setzte sich nicht mit den Argumenten des Obergerichts auseinander.

Das Bundesgericht entschied, dass die Beschwerde den minimalen Begründungsanforderungen nicht genügt. Die Beschwerdeführerin hätte darlegen müssen, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt und sich mit den Erwägungen der Vorinstanz konkret auseinandersetzen müssen. Da sie dies unterliess und stattdessen nur allgemeine Vorwürfe erhob, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein. Auch ihr Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit abgewiesen, wobei das Gericht die Gerichtskosten mit Rücksicht auf ihre finanzielle Situation auf 500 Franken reduzierte.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-20
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Urteilsnummer: 7B_414/2025