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2025-06-20
Kein Geld, keine Klage: Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewiesen
Ein Mann scheitert mit seinem Versuch, ohne eigene finanzielle Mittel einen Forderungsprozess zu führen. Das Bundesgericht tritt auf seine Beschwerde gegen die Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege nicht ein.
Urteil publiziert am: 2025-06-20

Ein Kläger wollte einen Forderungsprozess führen und beantragte dafür unentgeltliche Rechtspflege, da er die Prozesskosten nicht selbst tragen konnte. Sowohl das Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West als auch das Kantonsgericht Basel-Landschaft lehnten seinen Antrag ab, weil sie seine Klage als aussichtslos einstuften. Die unentgeltliche Rechtspflege wird nur gewährt, wenn ein Prozess nicht von vornherein chancenlos erscheint.

Der Mann erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht und berief sich auf verschiedene Rechtsgrundlagen, darunter die Europäische Menschenrechtskonvention und die Bundesverfassung. In seinen Eingaben vom 2. April, 10. April und 14. Mai 2025 legte er seine Sicht der Dinge dar, ohne jedoch konkret auf die Begründung des Kantonsgerichts einzugehen. Die letzte Eingabe erfolgte zudem nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde im vereinfachten Verfahren ab, ohne auf die inhaltlichen Argumente einzugehen. Laut Bundesgericht hat der Mann es versäumt, sich mit den Erwägungen des Kantonsgerichts auseinanderzusetzen und konkret aufzuzeigen, inwiefern dieses Bundesrecht verletzt haben könnte. Eine Beschwerde muss sich gezielt mit der Begründung des angefochtenen Entscheids befassen und nicht bloß die eigene Sichtweise wiederholen. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wurde in diesem Fall ausnahmsweise verzichtet.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-20
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Urteilsnummer: 4A_169/2025