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2025-06-20
Hartnäckiger Verweigerer scheitert mit vierter Beschwerde
Ein Mann, der sich beharrlich weigerte, einen Gerichtskostenvorschuss zu bezahlen, ist mit seiner vierten Beschwerde gegen diesen Umstand gescheitert. Das Bundesgericht trat auf seine Eingabe nicht ein und setzte damit den Schlusspunkt unter eine ungewöhnliche Prozessgeschichte.
Urteil publiziert am: 2025-06-20

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen einen Nichteintretensentscheid des Thurgauer Obergerichts abgewiesen. Der Fall hat eine bemerkenswerte Vorgeschichte: Das Obergericht hatte vom Beschwerdeführer einen Kostenvorschuss von 500 Franken für ein von ihm angestrengtes Beschwerdeverfahren verlangt. Statt diesen zu bezahlen, beschritt der Mann wiederholt den Rechtsweg gegen die Vorschusspflicht selbst.

Über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr setzte das Thurgauer Obergericht dem Mann insgesamt vier Fristen zur Leistung des Kostenvorschusses, jeweils mit der Androhung, andernfalls auf seine ursprüngliche Beschwerde nicht einzutreten. Der Beschwerdeführer reagierte auf jede dieser Fristen mit einer Beschwerde ans Bundesgericht. Nachdem das höchste Gericht bereits drei vorangegangene Beschwerden abgewiesen hatte, trat es nun auch auf die vierte Beschwerde nicht ein.

In seiner Begründung hielt das Bundesgericht fest, dass der Streitwert für eine Beschwerde in Zivilsachen nicht erreicht sei und der Mann nicht aufgezeigt habe, dass sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stelle. Auch die Anforderungen an eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde erfüllte die Eingabe nicht. Der Beschwerdeführer habe lediglich verschiedene Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen erwähnt, ohne jedoch darzulegen, inwiefern diese durch das Obergericht verletzt worden seien.

Bemerkenswert ist, dass das Bundesgericht trotz des offensichtlich querulatorischen Verhaltens des Beschwerdeführers auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtete. Dem Beschwerdeführer wurde damit zumindest finanziell kein weiterer Schaden zugefügt – obwohl er durch seine Weigerung, den ursprünglichen Kostenvorschuss von 500 Franken zu bezahlen, letztlich sein Recht auf eine inhaltliche Prüfung seiner ursprünglichen Beschwerde verwirkt hatte.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-20
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Urteilsnummer: 4D_71/2025