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2025-06-20
Kranker Steuerzahler verpasst Rekursfrist – Gericht ohne Erbarmen
Ein Steuerpflichtiger aus dem Tessin wollte gegen ein Urteil zu seinen Steuern 2016-2017 vorgehen, reichte sein Schreiben aber zu spät ein. Trotz ärztlicher Bescheinigung über einen Krankenhausaufenthalt lehnte das Bundesgericht seinen Rekurs ab.
Urteil publiziert am: 2025-06-20

Das Bundesgericht hat den Rekurs eines Tessiner Steuerpflichtigen als verspätet abgewiesen. Der Mann hatte gegen ein Urteil der Steuerrechtskammer des Tessiner Appellationsgerichts vom 13. März 2025 Beschwerde eingelegt, die seine Kantons- und Bundessteuern für die Steuerperioden 2016-2017 betraf. Seine Beschwerde wurde jedoch erst am 20. Mai 2025 bei der Post aufgegeben – deutlich nach Ablauf der gesetzlichen Beschwerdefrist.

Nach Bundesrecht muss eine Beschwerde gegen ein Gerichtsurteil innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung eingereicht werden. Die Zustellung des Urteils erfolgte per Einschreiben am 17. März 2025, wobei die Abholungsbenachrichtigung am folgenden Tag hinterlegt wurde. Da der Beschwerdeführer das Schreiben nicht innerhalb von sieben Tagen abholte, begann die Beschwerdefrist am 26. März 2025 zu laufen und endete – unter Berücksichtigung der Osterfeiertage – am 9. Mai 2025. Die am 20. Mai eingereichte Beschwerde war somit eindeutig verspätet.

Der Steuerpflichtige legte zwar zwei ärztliche Bescheinigungen vor, die einen Krankenhausaufenthalt und eine längere Arbeitsunfähigkeit ab dem 29. März 2025 bestätigten. Das Bundesgericht befand jedoch, dass diese Dokumente nicht ausreichen, um eine Wiedereinsetzung in die verpasste Frist zu rechtfertigen. Für eine solche Ausnahme müsste nachgewiesen werden, dass der Beschwerdeführer weder persönlich handeln noch jemand anderen rechtzeitig mit der Einreichung der Beschwerde beauftragen konnte – Voraussetzungen, die durch die vorgelegten ärztlichen Zeugnisse nicht belegt wurden. Das Gericht erklärte die Beschwerde daher für offensichtlich unzulässig und verzichtete aufgrund der Umstände auf die Erhebung von Gerichtskosten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-20
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Urteilsnummer: 9C_287/2025