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2025-06-20
Rentenstopp: IV-Bezüger verliert Anspruch nach gesundheitlicher Besserung
Ein Mann, der seit 2012 eine volle IV-Rente bezog, muss nach einer medizinischen Neubeurteilung auf diese Leistung verzichten. Das Bundesgericht bestätigte die Aufhebung der Invalidenrente, nachdem eine deutliche Verbesserung seines Gesundheitszustands festgestellt wurde.
Urteil publiziert am: 2025-06-20

Ein 52-jähriger Mann, der seit Dezember 2012 eine volle Invalidenrente bezog, hat seinen Anspruch auf diese Leistung verloren. Die IV-Stelle Wallis hatte nach einer umfassenden medizinischen Überprüfung entschieden, dass sich sein Gesundheitszustand erheblich verbessert habe und er wieder arbeitsfähig sei. Diese Entscheidung wurde zunächst vom Kantonsgericht Wallis und nun auch vom Bundesgericht bestätigt.

Im Zentrum des Falls stand die Frage, ob tatsächlich eine wesentliche Verbesserung des Gesundheitszustands eingetreten war, die eine Revision des Rentenanspruchs rechtfertigte. Das Bundesgericht stützte sich dabei hauptsächlich auf die Gutachten eines Facharztes für orthopädische Chirurgie, der feststellte, dass der Mann trotz seiner chronischen Rückenbeschwerden wieder arbeitsfähig sei. Zwar litt der Betroffene weiterhin an Hals-, Brust- und Lendenwirbelsäulenschmerzen aufgrund mehrerer Bandscheibenprobleme, doch wurden diese nicht mehr als invalidisierend eingestuft.

Der Betroffene hatte versucht, mit Hilfe eines Berichts seines behandelnden Arztes nachzuweisen, dass seine Rückenschmerzen nach wie vor invalidisierend seien. Das Bundesgericht wies dieses Argument jedoch zurück und stellte fest, dass der behandelnde Arzt selbst Anzeichen einer möglichen Symptomverstärkung aus psychologischen Gründen festgestellt hatte. Zudem wurde in einem psychiatrischen Gutachten eine Tendenz zur Überbewertung körperlicher Symptome diagnostiziert, die jedoch keine Arbeitsunfähigkeit begründe.

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die kantonale Vorinstanz weder bei der Feststellung des Sachverhalts noch bei der Beweiswürdigung willkürlich gehandelt hatte. Die Aufhebung der IV-Rente mit Wirkung ab Mai 2021 wurde daher als rechtmäßig bestätigt. Der Fall verdeutlicht, wie das Sozialversicherungssystem regelmäßige Überprüfungen vorsieht, um sicherzustellen, dass Leistungen nur bei fortbestehender gesundheitlicher Beeinträchtigung gewährt werden.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-20
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Urteilsnummer: 9C_124/2025