Bei einem Stadtfest in Solothurn kam es 2018 zu einer folgenschweren Auseinandersetzung. Ein heute 33-jähriger Kosovare geriet zunächst in einen verbalen Streit, nachdem er zwei Frauen angesprochen hatte. Die Situation eskalierte schnell zu einer körperlichen Konfrontation, in deren Verlauf ein Mann zu Boden ging. Der Beschuldigte trat dem wehrlosen Opfer mit voller Wucht gegen den Kopf – "wie gegen einen Fussball", wie Zeugen später aussagten. Das Opfer erlitt eine Kopfprellung und einen komaähnlichen Zustand.
Nach seiner Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten wehrt sich der Mann nun vor allem gegen die fünfjährige Landesverweisung. Obwohl er in der Schweiz geboren und aufgewachsen ist, hier die Schulen besuchte und eine Ausbildung absolvierte, bestätigt das Bundesgericht die Ausweisung. Die Richter berücksichtigen dabei besonders seine Vorstrafen – darunter eine wegen Körperverletzung – sowie mehrere Verkehrsdelikte, die er sogar während des laufenden Verfahrens beging.
Für das Gericht wiegen die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung schwerer als die privaten Interessen des Mannes. Zwar spricht er fliessend Schweizerdeutsch und hat seine Familie hier, doch seine wirtschaftliche Integration wird als "mässig" bezeichnet. Zudem zeige sein wiederholtes Straffälligwerden eine "merkliche Unbelehrbarkeit" und eine "erhöhte Gefahr für die öffentliche Sicherheit". Die Tatsache, dass er während einer laufenden Probezeit erneut straffällig wurde und später mit überhöhter Geschwindigkeit und alkoholisiert durch Luzern raste, untermauert für das Gericht die ungünstige Legalprognose.