Eine in der Schweiz lebende Brasilianerin wollte ihre 17-jährige Tochter zu sich holen, obwohl die gesetzliche Frist für den Familiennachzug bereits abgelaufen war. Die Frau, die durch Heirat mit einem Schweizer eine Aufenthaltsbewilligung erhalten hatte, stellte den Antrag auf Familiennachzug erst 15 Monate nach Erhalt ihrer eigenen Bewilligung. Das Gesetz sieht jedoch für Kinder über 12 Jahren eine Frist von nur einem Jahr vor. Die Tochter war bereits ohne Visum in die Schweiz eingereist.
Die kantonalen Behörden und das Bundesgericht lehnten den Antrag ab, da keine "wichtigen familiären Gründe" für einen verspäteten Familiennachzug vorlagen. Das Gericht stellte fest, dass die Tochter seit der Ausreise ihrer Mutter im Jahr 2019 problemlos beim Vater in Brasilien gelebt hatte und dort weiterhin versorgt werden könnte. Auch die Tatsache, dass ihr jüngerer Bruder möglicherweise noch nachziehen könnte, rechtfertige keine Ausnahme.
Das Bundesgericht betonte, dass weder das Recht auf Familienleben noch das Kindeswohl einen automatischen Anspruch auf Einreise in die Schweiz begründen. Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass die Tochter illegal eingereist war und man solches Verhalten nicht belohnen dürfe. Dies würde jene benachteiligen, die sich an die gesetzlichen Verfahren halten und den Ausgang ihrer Aufenthaltsgesuche im Ausland abwarten. Die Beschwerde der Mutter wurde daher abgewiesen.