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2025-06-19
Zahlungsfrist verpasst: Beschwerde vor Bundesgericht abgewiesen
Ein Genfer Schuldner scheitert mit seiner Beschwerde am Bundesgericht, weil er die Gerichtskosten zu spät bezahlt hat. Der Fall zeigt, wie strikt das höchste Schweizer Gericht Verfahrensfristen handhabt.
Urteil publiziert am: 2025-06-19

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde eines Genfer Mannes als unzulässig abgewiesen, weil dieser den geforderten Kostenvorschuss von 1'500 Franken nicht fristgerecht bezahlt hatte. Der Mann hatte am 5. April 2025 eine Berichtigung eines früheren Bundesgerichtsurteils vom 26. Februar 2025 verlangt. Das Gericht forderte ihn daraufhin auf, bis zum 22. Mai eine Vorauszahlung für die Verfahrenskosten zu leisten.

Obwohl der Beschwerdeführer eine Fristverlängerung beantragte und diese bis zum 2. Juni gewährt bekam, überwies er den Betrag erst am 3. Juni – einen Tag nach Ablauf der verlängerten Frist. Das Bundesgericht erklärte die Beschwerde daher für unzulässig. Als zusätzlichen Grund für die Abweisung führte das Gericht an, dass der Beschwerdeführer in seinem Schreiben keine Argumente vorgebracht hatte, die den Anforderungen für eine Urteilsberichtigung entsprechen würden.

Der Fall unterstreicht die strikte Handhabung von Verfahrensfristen durch das Bundesgericht. Gemäß Bundesgerichtsgesetz führt die verspätete Zahlung des Kostenvorschusses automatisch zur Unzulässigkeit einer Beschwerde. Der Beschwerdeführer muss nun nicht nur seine ursprüngliche Beschwerde als gescheitert betrachten, sondern wurde zusätzlich zur Zahlung der Gerichtskosten in Höhe von 800 Franken verurteilt. Das Urteil verdeutlicht, wie wichtig die Einhaltung prozessualer Fristen im Schweizer Rechtssystem ist – selbst eine Verspätung von nur einem Tag kann zum vollständigen Verlust der Rechtsmittel führen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-19
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Urteilsnummer: 5G_3/2025