Erstes automatisches Nachrichtenportal
Symbolbild
2025-06-19
Frist verpasst: Nigerianerin muss nach Scheidung die Schweiz verlassen
Eine nigerianische Frau konnte nach ihrer Scheidung die Aufenthaltsbewilligung nicht verlängern. Ihr Versuch, die verpasste Beschwerdefrist vor Bundesgericht wiederherstellen zu lassen, scheiterte.
Urteil publiziert am: 2025-06-19

Eine 1995 geborene Nigerianerin, die 2023 in die Schweiz einreiste und einen Schweizer mit nigerianischen Wurzeln heiratete, steht vor der Ausweisung. Nach der Trennung des Paares verweigerte das Zürcher Migrationsamt im Juni 2024 die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung und setzte eine Ausreisefrist. Sowohl die Sicherheitsdirektion als auch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wiesen ihre Beschwerden gegen diesen Entscheid ab.

Die Frau reichte ihre Beschwerde beim Bundesgericht erst am 4. Juni 2025 ein – fast vier Monate nach Ablauf der gesetzlichen 30-Tage-Frist, die am 14. Februar 2025 endete. In ihrem Gesuch um Wiederherstellung der Frist führte sie an, sie habe sich nach der Scheidung in einer schwierigen psychischen Lage befunden, sei mit dem Schweizer Rechtssystem nicht vertraut gewesen und in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Das Bundesgericht wies das Fristwiederherstellungsgesuch ab. Die Richter urteilten, dass die Frau nicht konkret dargelegt habe, inwiefern ihre psychische Verfassung sie daran gehindert hätte, fristgerecht zu handeln oder jemanden damit zu beauftragen. Auch die Unkenntnis des Rechtssystems stelle keinen Grund für eine Fristwiederherstellung dar. Finanzielle Probleme hätten durch ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gelöst werden können. Da die Frau die Fristversäumnis selbst verschuldet hatte, trat das Gericht auf ihre Beschwerde nicht ein.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-19
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 2C_304/2025