Ein Mann, der sich gegen eine Pfändung des Betreibungsamtes Grenchen-Bettlach wehrte, ist mit seiner Beschwerde vor dem Bundesgericht kläglich gescheitert. Nachdem er bereits bei der kantonalen Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Solothurn versucht hatte, sämtliche Mitglieder in den Ausstand zu versetzen, versuchte er dasselbe Manöver beim Bundesgericht. Er forderte den Ausstand von sechs Bundesrichterinnen und Bundesrichtern mit der Behauptung, er habe gegen alle bereits Anzeige erstattet und sie seien gegenüber sozial schwachen Menschen voreingenommen.
Das Bundesgericht qualifizierte dieses Vorgehen als offensichtlich rechtsmissbräuchlich. In seiner Begründung hielt das Gericht fest, dass die meisten genannten Richter am Verfahren gar nicht beteiligt waren. Zudem betonte das Gericht, dass eine Anzeigeerstattung keinen Ausstandsgrund darstelle, da es sonst für Parteien ein Leichtes wäre, missliebige Richter durch Anzeigen zu beseitigen. Der Mann hatte seine Behauptungen zudem nicht belegt und ging in seiner Beschwerde nicht auf die eigentlichen Erwägungen der Vorinstanz ein.
In der Sache selbst hatte der Mann behauptet, er sei "nicht pfändbar", ohne dies näher zu begründen oder auf die rechtlichen Argumente der Vorinstanz einzugehen. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde mangels hinreichender Begründung nicht ein. Obwohl das Gericht auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtete, stellte es dem Mann in Aussicht, dass ihm bei künftigen erfolglosen Beschwerden durchaus Kosten auferlegt werden könnten – ein deutlicher Hinweis, dass das Gericht weiteren ähnlichen Eingaben entgegenwirken möchte.