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2025-06-19
Mann verpasst Gerichtsfrist: Sozialversicherungsklage scheitert
Ein Beschwerdeführer aus dem Kanton Solothurn ist mit seiner Klage gegen die kantonale Ausgleichskasse vor dem Bundesgericht gescheitert. Das Gericht trat auf die Beschwerde nicht ein, weil der Mann die gesetzte Nachfrist für fehlende Unterlagen versäumte.
Urteil publiziert am: 2025-06-19

Das Bundesgericht hat am 2. Juni 2025 entschieden, nicht auf die Beschwerde eines Mannes gegen ein Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Solothurn einzutreten. Der Beschwerdeführer hatte seine Klage gegen die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn am 25. April 2025 eingereicht, jedoch ohne das angefochtene Urteil beizulegen. Das Bundesgericht forderte ihn daraufhin mit einer Verfügung vom 1. Mai 2025 auf, das fehlende Dokument bis spätestens 16. Mai 2025 nachzureichen.

Die Zustellung dieser Aufforderung scheiterte jedoch zunächst. Gemäß gesetzlicher Regelung gilt ein solches Schreiben als spätestens am siebten Tag nach dem ersten erfolglosen Zustellungsversuch als zugestellt, wenn es nicht abgeholt wird. Obwohl der Beschwerdeführer am 21. Mai 2025 – also nach Ablauf der Nachfrist – das fehlende Urteil nachreichte und um Wiederherstellung der versäumten Frist ersuchte, lehnte das Bundesgericht dieses Gesuch ab. Der Mann hatte keine ausreichenden Gründe vorgebracht, die eine ausnahmsweise Fristwiederherstellung rechtfertigen würden.

Zusätzlich zum Fristversäumnis stellte das Gericht fest, dass die Beschwerde auch inhaltlich nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Der Beschwerdeführer hatte zwar verschiedene Verfassungsbestimmungen angeführt, diese jedoch nicht klar mit den vorinstanzlichen Erwägungen in Zusammenhang gebracht. Bei Beschwerden gegen Urteile, die auf kantonalem Recht basieren, muss der Beschwerdeführer detailliert darlegen, welche verfassungsmäßigen Rechte durch das angefochtene Urteil verletzt sein sollen. Stattdessen hatte er weitgehend nur seine bereits vor der Vorinstanz vorgetragenen Argumente wiederholt.

Das Bundesgericht entschied daher, auf die Beschwerde nicht einzutreten. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wurde ausnahmsweise verzichtet. Das Urteil verdeutlicht die strengen formellen Anforderungen im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesgericht und die Bedeutung der Einhaltung prozessualer Fristen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-19
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Urteilsnummer: 8C_288/2025