Erstes automatisches Nachrichtenportal
Symbolbild
2025-06-19
Mann wehrt sich erfolglos gegen Polizeigewahrsam in Genf
Ein Mann klagte gegen zwei Genfer Polizisten wegen angeblich ungerechtfertigter Inhaftierung. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab, weil er keine persönlichen Ansprüche geltend machen konnte.
Urteil publiziert am: 2025-06-19

Ein Mann wurde nach einer Auseinandersetzung mit seinem Untermieter von der Genfer Polizei vorgeladen und verhört. Während der Befragung kam es zu Problemen mit dem arabischen Übersetzer, woraufhin der Beamte den Mann in Gewahrsam nehmen ließ. Er verbrachte die Nacht in Haft und wurde erst am nächsten Tag um 15 Uhr nach Erhalt eines Strafbefehls freigelassen. Daraufhin reichte der Mann eine Strafanzeige gegen die beteiligten Polizisten ein, weil er die Festnahme für willkürlich und rechtswidrig hielt.

Nach mehreren Verfahrensschritten und einer Untersuchung durch die Polizeiinspektion wurde die Anzeige von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die kantonale Beschwerdekammer bestätigte diesen Entscheid, woraufhin der Mann ans Bundesgericht gelangte. Er forderte die Verurteilung der Polizisten wegen Amtsmissbrauchs, einfacher Körperverletzung, Drohung und Urkundenfälschung im Amt.

Das Bundesgericht erklärte die Beschwerde für unzulässig. Es begründete seinen Entscheid damit, dass der Mann keine zivilrechtlichen Ansprüche gegen die Polizisten stellen könne, da bei Amtshandlungen ausschließlich der Staat hafte. Auch die Ausnahme für Fälle von Folter oder unmenschlicher Behandlung sei nicht anwendbar, da der Mann keine schwerwiegenden körperlichen oder psychischen Verletzungen geltend gemacht hatte. Die Inhaftierung hatte zudem die gesetzliche Höchstdauer von 24 Stunden nicht überschritten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-19
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_589/2023