Erstes automatisches Nachrichtenportal
Symbolbild
2025-06-19
Bauprojekt-Streit: Nachbarn zu früh vor Bundesgericht
Ein Ehepaar wehrt sich gegen ein gemischtes Wohn- und Gewerbeprojekt in Tolochenaz, das auf dem Nachbargrundstück entstehen soll. Das Bundesgericht weist ihre Beschwerde jedoch als verfrüht zurück, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Urteil publiziert am: 2025-06-19

Der Fall dreht sich um ein Bauvorhaben in der Gemeinde Tolochenaz, bei dem ein bestehendes Industriegebäude abgerissen und durch ein Gebäude mit gemischter Nutzung ersetzt werden soll. Das neue Gebäude soll Wohnungen, ein Atelier im Untergeschoss und eine psychologische Praxis im Erdgeschoss umfassen. Die Nachbarn des Grundstücks legten gegen dieses Projekt Einspruch ein, der von der Gemeinde Tolochenaz abgewiesen wurde, woraufhin sie an das Kantonsgericht gelangten.

Das Kantonsgericht entschied teilweise zugunsten der Nachbarn und hob die Baugenehmigung insoweit auf, als sie ein Atelier und sanitäre Anlagen im Untergeschoss vorsah. Für die übrigen Teile des Projekts wurde die Baugenehmigung jedoch bestätigt. Die Bauherrin wurde angewiesen, für die betroffenen Räume im Untergeschoss eine neue Nutzung vorzuschlagen und entsprechend geänderte Pläne vorzulegen.

Die Nachbarn legten gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Bundesgericht ein und forderten die vollständige Aufhebung der Baugenehmigung. Das Bundesgericht stufte den angefochtenen Entscheid jedoch als Zwischenentscheid ein, gegen den eine sofortige Beschwerde nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Da das Bauverfahren mit der Neuplanung der Untergeschossnutzung noch nicht abgeschlossen sei und den Nachbarn kein nicht wiedergutzumachender Nachteil drohe, wies das Gericht die Beschwerde als unzulässig zurück.

Das Bundesgericht erklärte, die Nachbarn könnten ihre Rechte wahren, indem sie entweder gegen die neue Untergeschossnutzung vorgehen oder – falls sie damit einverstanden sind – den ursprünglichen Kantonsentscheid direkt beim Bundesgericht anfechten, sobald das Verfahren abgeschlossen ist. Diese Entscheidung folgt dem Grundsatz der Prozessökonomie, wonach das höchste Gericht sich mit einer Angelegenheit möglichst nur einmal befassen sollte, und zwar am Ende des Verfahrens. Aufgrund der Unklarheit des kantonalen Entscheids wurden den Beschwerdeführern keine Gerichtskosten auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-19
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 1C_210/2025