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2025-06-19
Lehrer schenkt Schülerin Kette: Berufsverbot nach Grenzüberschreitung
Ein Genfer Aushilfslehrer verliert seine Berechtigung für Stellvertretungen, nachdem er einer Schülerin ein Schmuckstück geschenkt hatte. Das Bundesgericht bestätigt die Entscheidung des Kantons, da der Lehrer trotz früherer Verwarnung die professionelle Distanz zu Schülerinnen nicht wahrte.
Urteil publiziert am: 2025-06-19

Ein 30-jähriger Aushilfslehrer wurde vom Genfer Bildungsdepartement dauerhaft von der Liste für Stellvertretungen gestrichen, nachdem er einer Schülerin eine Halskette zum Geburtstag geschenkt hatte. Besonders schwerwiegend: Er bat die Schülerin, das Geschenk geheim zu halten. Zuvor war der Mann bereits wegen unangemessener Nähe zu Schülerinnen verwarnt worden, als er einer Schülerin Privatunterricht angeboten und eine andere nach Koreanisch-Unterricht gefragt hatte.

Der Lehrer wehrte sich gegen die Entscheidung und führte seine Reue sowie eine laufende Psychotherapie an. Er argumentierte, sein Geschenk sei ohne böse Absicht erfolgt und die Sanktion unverhältnismäßig, da sie seine gesamte Lehrerlaufbahn gefährde. Die Genfer Verwaltungsgerichtskammer wies seine Beschwerde jedoch zurück und betonte, dass ein solches Geschenk mindestens als sentimentale Geste interpretiert werden könne und die professionelle Distanz zwischen Lehrperson und Schülern verletze.

Das Bundesgericht erklärte die Beschwerde des Lehrers für unzulässig, da er keinen Anspruch auf Stellvertretungen habe und seine Zulassung ohnehin nur für das Jahr 2024 gültig gewesen sei. Die Richter stellten klar, dass die Entscheidung des Kantons angemessen sei: Das öffentliche Interesse, weitere Vorfälle zu verhindern, überwiege das private Interesse des Lehrers an weiteren Anstellungen. Die Tatsache, dass der Lehrer eine Therapie begonnen hatte, ändere nichts an der grundsätzlichen Berechtigung des Kantons, keine weiteren Risiken einzugehen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-19
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Urteilsnummer: 1C_215/2025